Kinder führen bei Müttern langfristig zu Einkommensrückgang
Die Geburt des ersten Kindes führt bei Müttern in der Schweiz zu einem langfristigen Rückgang des Erwerbseinkommens. Für mehrfache Mütter hat dies unter anderem tiefere Leistungen der Erwerbsersatzordnung zur Folge, wie neue Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) zeigen.

Das Mutterwerden wirkt sich negativ auf das Erwerbseinkommen von Frauen aus. Ihr Einkommen sinkt direkt nach der Geburt des ersten Kindes häufig stark und bleibt danach auf einem tiefen Niveau. Damit verringert sich das Einkommen von Müttern in der Schweiz im Vergleich zu Vätern langfristig um 60 bis 70 Prozent, wie eine am Montag veröffentlichte Analyse verschiedener Studien durch das BSV zeigt.
Dieser Unterschied in der Einkommensentwicklung wird als sogenannter «Child Penalty» bezeichnet. Für Mütter in der Schweiz, die ihr erstes Kind zwischen 2013 und 2015 geboren haben, beträgt der durchschnittliche Einkommensrückgang laut BSV fünf Jahre nach der ersten Geburt im Vergleich zum Jahr vor der Geburt rund 40 Prozent.
Ein Teil des Einkommensrückgangs von Müttern ist gemäss BSV darauf zurückzuführen, dass rund zehn Prozent nach der Geburt des ersten Kindes den Arbeitsmarkt verlassen. Fünf Jahre nach der ersten Geburt verharrt die Erwerbsquote der Mütter bei 84 Prozent.
Gleichzeitig betrage der durchschnittliche Einkommensrückgang für Mütter, die im Arbeitsmarkt verblieben, nach der ersten Geburt immer noch rund 35 Prozent. Er sei also ähnlich hoch, wie der durchschnittliche Einkommensrückgang aller Mütter. Auch wenn es anhand der dem BSV zur Verfügung stehenden Daten nicht direkt messbar sei, lasse dies vermuten, dass der Grossteil der Mütter ihr Arbeitspensum reduziere.
Für die Analyse wurden Daten aus dem Bevölkerungsregister mit Daten aus den individuellen Konten der AHV sowie die Angaben aus dem Register der Erwerbsersatzordnung verknüpft. Es wurden nur Mütter betrachtet, die in den drei Jahren vor und fünf Jahren nach ihrer ersten Geburt in der Schweiz wohnhaft waren. Ihre Einkommensverläufe und Geburten wurden bis ins Jahr 2023 beobachtet.






