Verteidiger des Hauptangeklagten plädieren im Lübcke-Prozess

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Deutschland,

Die Vorwürfe gegen Stephan Ernst sind schwer, die Anklage fordert die Höchststrafe für den mutmasslichen Mörder von Walter Lübcke. Welche Argumente bringen die Verteidiger für ihren Mandanten?

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sitzt mit seinen beisitzenden Richtern an einem weiteren Verhandlungstag im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt. Foto: Thomas Lohnes/AFP Pool/dpa
Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel sitzt mit seinen beisitzenden Richtern an einem weiteren Verhandlungstag im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Frankfurt. Foto: Thomas Lohnes/AFP Pool/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben heute die Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst mit ihrem Schlussvortrag das Wort.

Der 47 Jahre alte Deutsche soll den CDU-Politiker im Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus erschossen haben. Die Bundesanwaltschaft, die von einem rechtsextremistischen Motiv ausgeht, hatte in ihrem Plädoyer im Dezember lebenslange Haft wegen Mordes unter Feststellung von besonderer Schwere der Schuld mit anschliessender Sicherheitsverwahrung beantragt - die höchste im deutschen Strafrecht mögliche Bestrafung. Ernst wird ausserdem ein Messerangriff auf einen irakischen Flüchtling im Januar 2016 vorgeworfen. Der Mann erlitt dabei schwere Verletzungen.

Ernst hatte vor der Polizei sowie im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Tat gestanden, dabei aber mehrere unterschiedliche Versionen geschildert. In seiner Einlassung vor Gericht hatte er den Willen bekundet, an einem Ausstiegsprogramm für Rechtsextremisten teilzunehmen. Der 47-jährige ist seit seiner Jugend unter anderem wegen einer Brandstiftung in einem von Ausländern bewohnten Haus und Körperverletzung verurteilt worden. Er war jahrelang in der rechtsextremistischen Szene aktiv.

In dem Verfahren ist ausserdem Ernsts früherer Arbeitskollege und Freund Markus H. wegen Beihilfe angeklagt. Anders als Ernst hat er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich nicht zu den Vorwürfen geäussert. Das Plädoyer seiner Verteidiger ist in der kommenden Woche vorgesehen.

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