Veranstalter von Weihnachtszirkus in Berlin erneut vor Gericht gescheitert
Den traditionellen Weihnachtszirkus mit Wildtieren auf einer Parkfläche vor dem Olympiastadion in Berlin wird es in diesem Jahr nicht geben.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach Änderung des Pachtvertrags kein Zirkus auf Parkfläche am Olympiastadion.
Eine entsprechende Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte nun per Eilbeschluss das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Beschluss ist unanfechtbar. (Az. OVG 1 S 73.19)
Der klagende Zirkusinhaber veranstaltete seit 25 Jahren den Weihnachtszirkus mit Wildtieren auf einer dem Land Berlin gehörenden Parkfläche am Olympiastadion, die an eine private Gesellschaft verpachtet ist. Nachdem das Land 2018 mit dem Versuch gescheitert war, seine Zustimmung zu der Verpachtung an den Zirkus aus Tierschutzgründen zu untersagen, änderte das Land den Pachtvertrag mit der Gesellschaft.
Demnach durfte die Fläche nun nur noch als Parkplatz und nicht mehr anderweitig genutzt werden. Auf dieser neuen Grundlage verweigerte das Land wiederum die Zustimmung zu dem Weihnachtszirkus - zu Recht, wie nach dem Verwaltungsgericht nun auch das OVG befand.
Angesichts der Vertragsänderung und der damit begründeten neuen Verwaltungspraxis stehe dem Antragsteller kein Anspruch auf Nutzung der Fläche mehr zu, befand der OVG-Senat. Dies sei «ungeachtet einer offenbar tierschutzrechtlichen Motivation des Landes nicht zu beanstanden».