Unionspolitiker können sich Änderung von Trans-Gesetz vorstellen
Die Ampel will das Transsexuellengesetz ändern. Unionspolitiker sind grundsätzlich bereit dafür, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Das Wichtigste in Kürze
- In Deutschland soll das Transsexuellengesetz angepasst werden.
- Die Union zeigt sich offen.
Fachpolitiker der Union wollen sich einer Änderung des Transsexuellengesetzes nicht in den Weg stellen. Das von der Ampel-Koalition geplante Selbstbestimmungsgesetz lehnen sie jedoch ab. Das heisst es in einem Brief, der diese Woche an die Mitglieder der Fraktion ging.
«Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens beziehungsweise des Personenstands von transgeschlechtlichen Menschen. Um dem Eindruck diskriminierender Regeln entgegenzutreten», führen die Unionspolitiker aus. Die Pläne der Ampel gingen «in ihrem extremen und pauschalen Ansatz» aber zu weit.
Beratungstermine für Erwachsene vorgeschlagen
Bereits der Name «Selbstbestimmungsgesetz» suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle jederzeit frei wählbar sein müsse. In der Realität stehe für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ihr Geschlecht jedoch nicht infrage. «Eine voraussetzungslose, jährliche Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und des Vornehmens lehnen wir daher ab.»
Der rechtspolitische Fraktionssprecher, Günter Krings, die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher, sowie die Fraktionsvize Andrea Lindholz und Dorothee Bär, schlagen vor: Erwachsene müssen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags zwei Beratungstermine wahrnehmen. Für Minderjährige solle weiter die bisherige Rechtslage gelten.
Justiz- und Familienministerium hatten im Juni Eckpunkte vorgestellt. Danach sollen Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest für eine Änderung künftig nicht mehr verlangt werden. Für Kinder sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen das mit Zustimmung der Eltern selbst tun können.
Unionspolitiker pocht auf Erziehungsrecht der Eltern
Zu strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahren heisst es: «Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.» Dies «in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen» und «orientiert am Kindeswohl».
Dies laufe dem Kinder- und Jugendschutz zuwider und stelle einen erheblichen Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern dar. Dies sagte der CDU-Politiker Christoph de Vries. Der Unionspolitiker warf der Regierung vor, die «berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischen Gruppen» nicht ernst zu nehmen. Diese warnten aus gutem Grund vor einem Eindringen von Transfrauen beziehungsweise biologischen Männern in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse.