Unionsländer wollen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Das Wichtigste in Kürze
- Bund soll Vorbereitungen für allgemeine Impfpflicht treffen.
In einem Beschlussentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, heisst es: «Die weiterhin zu hohe Zahl ungeimpfter Personen in Deutschland ist die Hauptursache für die hohe Infektionsdynamik und die damit einhergehenden Einschränkungen für die Gesamtbevölkerung.»
Die Bundesregierung solle «die Vorbereitungsarbeiten zur Einführung einer allgemeinen Impflicht» zügig einleiten. Die am 18. November beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vulnerabler Personen müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, heisst es in dem Beschlussvorschlag weiter.
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollen sich demnach Bund und Länder unter anderem darauf verständigen, dass Ungeimpfte «sich nur mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen treffen» dürfen. Geimpfte, Genesene sowie für Kinder unter zwölf Jahren sollten bei der Gesamtpersonenzahl nicht mitgezählt werden.
Als weitere Schutzmassnahme sollen Clubs und Diskotheken geschlossen werden, da dort ein besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen bestehe. Bei Grossveranstaltungen soll die Kapazität nur zu einem Drittel ausgelastet werden.
Die Unionsländer wollen zudem erreichen, dass der Bund - sofern die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht vom Deutschen Bundestag festgestellt wird ? bis zum 10. Dezember das Infektionsschutzgesetz dahingehend anpasst, dass die Massnahmen des Paragraf 28a Absatz 1 den Ländern vollumfänglich und über den 15. Dezember hinaus zur Verfügung stehen. Darin ist detailliert geregelt, welche Corona-Massnahmen die Bundesländer erlassen können - von Maskenpflicht über Kontaktbeschränkungen bis hin zu Betriebsschliessungen.
In Gebieten mit einer ausserordentlich hohen 7-Tages-Inzidenz können über die vorgenannten Massnahmen hinausgehende Beschränkungen ergriffen werden.