Ungarn weist das Urteil des Europäischen Gerichtshof zum Lager Röszke zurück. Laut den Richtern würden die dortigen Bedingungen einer Inhaftierung gleichkommen.
Röszke
Ein ungarischer Polizist geht an Migranten im Container-Lager Röszke vorbei. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ungarn hat das Urteil des Europäischen Gerichtshof zu einem Transitlager zurückgewiesen.
  • Die Richter urteilten, dass die Bedingungen in Röszke einer Inhaftierung gleichkomme.

Die ungarische Regierung hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unterbringung von Asylbewerbern im Container-Lager Röszke zurückgewiesen. «Die ungarische Gesetzeslage und Praxis entsprechen dem Unions- und internationalem Recht.» Dies erklärte Justizministerin Judit Varga am Donnerstagabend der staatlichen Nachrichtenagentur MTI.

Wenige Stunden zuvor hatten die Luxemburger Richter entschieden, dass die Bedingungen im Lager an der serbischen Grenze einer Inhaftierung gleichkommen. Zudem seien die Bedingungen rechtswidrig.

Vier Migranten reichten Klage ein

Varga stellte dies in Abrede. Die vier Migranten, die vor dem EuGH geklagt hatten, hätten die Transitzone jederzeit in Richtung Serbien verlassen können, meinte sie. Genau dies hatten die Luxemburger Richter bestritten.

Das Verlassen der Transitzone nach Serbien hätte nämlich für die Kläger Sanktionen nach sich gezogen. In Serbien wären sie auf diese Weise nicht legal eingereist. Und in Ungarn hätten sie die Aussicht auf Anerkennung als Asylbewerber verloren.

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Flüchtlinge an der serbisch-ungarischen Grenze. - Keystone

Varga wollte wiederum aus dem Urteil herauslesen, dass «man Ungarn zwingen will, Migranten ohne Kontrolle hereinzulassen und aufzunehmen». Der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orban hatte in der Vergangenheit immer wieder behauptet, dass die Institutionen der EU und der aus Ungarn stammende amerikanische Finanzinvestor George Soros den Plan verfolgen würden, Europa mit Migranten zu überschwemmen.

Das Ziel: Europas Völker ihrer christlichen und national Identität berauben. Beweise hatte er dafür keine vorgelegt.

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