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Berner Regierung weist Abstimmungsbeschwerde zurück

Keystone-SDA
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Bern,

Der Berner Regierungsrat ist aus Zuständigkeitsgründen nicht auf eine Beschwerde der Initianten der «Ernährungsinitiative» eingetreten. Die Beschwerde richtete sich gegen die offiziellen Abstimmungsunterlagen des Bundes.

Ernährungsinitiative
Eine Beschwerde der «Ernährungsinitiative» wurde von der Berner Regierung abgewiesen. - keystone

Die Beschwerde falle nicht in die Zuständigkeit der Kantonsregierung, teilte das Regierungsstatthalteramt des Kantons Bern am Mittwoch anschliessend an die Sitzung des Regierungsrats auf Anfrage von Keystone-SDA mit. Dem Regierungsrat liege daher derzeit ein formeller Nichteintretensentscheid vor, der beim Bundesgericht angefochten werden könne.

Gemäss Bundesgesetz über die politischen Rechte könne wegen Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Abstimmungen bei der Kantonsregierung Beschwerde geführt werden, hiess es weiter. Und: «Dabei ist jedoch zu beachten, dass es nicht in der Zuständigkeit einer Kantonsregierung liegt, Eingriffe in den Abstimmungskampf zu beurteilen, die kantonsübergreifend wirken.»

Eingereicht hatten die Beschwerde die Umweltschützerin Franziska Herren und ihr Verein «Sauberes Wasser für alle». Sie kritisieren die Angaben im Abstimmungsbüchlein für den Urnengang vom 27. September zur Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative)» als irreführend. Herren hat im Kanton Bern ihren Wohnsitz.

Die Initiantinnen und Initianten werfen Bundesrat und Bundeskanzlei vor, den Initiativtext falsch zu interpretieren. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, wonach der Bund innert zehn Jahren einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe, sei nicht als zwingende Zielvorgabe zu verstehen.

Keine Partei unterstützte bei der Behandlung im Parlament das Volksbegehren. Die Beschwerdeführenden verlangen nach eigener Aussage in erster Linie, dass der Bundesrat seine Aussagen berichtigt. Falls das nicht mehr möglich sei, müsse die Abstimmung verschoben werden. Falls die Abstimmung ohne Berichtigung wie geplant durchgeführt werde, solle sie für ungültig erklärt werden.

Laut den Tamedia-Zeitungen will die Bundeskanzlei an den offiziellen Abstimmungsinformationen nichts ändern. Der Bundesrat verstehe den Netto-Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent als verbindliche Zielvorgabe, weil dies die Übergangsbestimmungen der Initiative verlangten, argumentiert sie gemäss dem Artikel.

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