Kanton Bern muss Polizeigesetz verbessern - Regierung ist zufrieden
Der Kanton Bern hat sich am Mittwoch zufrieden mit dem Urteil des Bundesgerichts zu seinem teilrevidierten Polizeigesetz gezeigt. Auch die beschwerdeführenden Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern (DJB) werteten das Urteil als Erfolg.

Zwar muss der Kanton Bern sein teilrevidiertes und im August 2024 in Kraft getretenes Polizeigesetz nachbessern. Dennoch bewertete der Berner Sicherheitsdirektor Philippe Müller (FDP) das Ergebnis der öffentlichen Verhandlung des Bundesgerichts als «zufriedenstellend», wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Dass das Instrument der automatisierten Fahrzeugfahndung vor dem Gericht Bestand behalten habe, sei die wichtigste Erkenntnis, sagte Müller weiter. Die geforderten Nachbesserungen werde der Kanton relativ rasch machen, «dieses oder spätestens nächstes Jahr.»
Das Bundesgericht habe die Beschwerde in wichtigen Punkten abgewiesen und nur in Nebenpunkten gutgeheissen, lautete das Fazit der Berner Sicherheitsdirektion am Mittwochnachmittag.
Als «wichtigen Erfolg für den Grundrechtsschutz» bezeichneten die DJB und ihre Mitstreitenden, bestehend aus linksgrünen Parteien, Nichtregierungsorganisationen und einer Privatperson, das Urteil.
Dieses habe «klare Grenzen gegen die staatliche Überwachung» gesetzt, wie Selma Kuratle von den Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern auf Anfrage sagte. Das Gericht sei ihnen «in zentralen Punkten» gefolgt.
In einer Mitteilung schrieben die DJB weiter, das Gericht habe eine klare Botschaft ausgesendet: «Neue technische Möglichkeiten sind kein Freipass für immer weitergehende Überwachung.»
Der Schutz der Grundrechte beginne nicht erst bei der konkreten Anwendung einer Überwachungsmassnahme. Bereits der Gesetzgeber müsse hinreichend präzise festlegen, was die Polizei zu welchem Zweck dürfe.










