Ungarn präsentiert Gesetzesentwurf für Verwaltungsgerichte
Bislang urteilten die Gerichte Ungarns nicht immer im Sinne der Regierung. Ein neuer Gesetzesentwurf soll dies nun ändern.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit einem neuen Gesetz will die Regierung Ungarns den Rechtsstaat stärken.
- Kritiker sehen darin einen Angriff auf die bisher unabhängige Justiz.
Der ungarische Justizminister Laszlo Trocsanyi hat einen umstrittenen Gesetzesentwurf zur Schaffung einer neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgelegt. «Zweck dieses Gesetzes ist die Stärkung des Rechtsstaats», sagte Trocsanyi am Dienstagabend im Staatsfernsehen. Kritiker fürchten hingegen, dass der rechts-nationale Ministerpräsident Viktor Orban mit dem Gesetz die immer noch mehr oder weniger unabhängige Justiz aushebeln will.
Ungarns Regierung werde den Gesetzesentwurf der Venedig-Kommission des Europarats zur Begutachtung vorlegen, sagte der Justizminister. Dieses Gremium besteht aus angesehenen internationalen Rechtsexperten.
Schaffung von regionalen Gerichten
Der Gesetzesentwurf, der am Dienstagabend auf der Internetseite des ungarischen Parlaments veröffentlicht wurde, sieht die Schaffung von regionalen Verwaltungsgerichten und eines Obersten Verwaltungsgerichtshofs vor. Die neuen Institutionen sind aus dem bisherigen Gerichtswesen herausgelöst. Bei der Bestellung der führenden Richter hat die Regierung das entscheidende Wort.
Die neuen Verwaltungsgerichte werden künftig auch in politisch heiklen Fällen urteilen, so etwa bei Wahlanfechtungen und bei Konflikten um die Informationspflichten von Regierungsstellen oder um Entscheidungen der regierungstreuen Medienaufsichtsbehörde.
Gerichte urteilen nicht im Interesse Orbans
In der Vergangenheit sprachen die regulären Gerichte in diesen Angelegenheiten häufig Urteile, die nicht nach dem Geschmack der Orban-Regierung waren. Mit dem neuen Gesetz – so fürchten Kritiker und Experten – können die politisch heiklen Fälle der neu geschaffenen, gefügigeren Gerichtsbarkeit zugewiesen werden.
Orban, der seit 2010 regiert, versucht immer wieder, die Justiz seinen politischen Bedürfnissen unterzuordnen. Im September hatte das EU-Parlament auch deshalb ein Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.