Umwelthilfe beantragt Beugehaft gegen Kretschmann

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Deutschland,

Die Deutsche Umwelthilfe will, dass die Fahrverbote für alte Diesel-Autos in Stuttgart umgesetzt werden. Jetzt setzt sie prominente Vertreter der Landesregierung von Baden-Württemberg juristisch unter Druck.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Marijan Murat
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Marijan Murat - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im erbitterten Streit um Fahrverbote in Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Beugehaft gegen Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, um das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel durchzusetzen.

Im Visier sind Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Innenminister Thomas Strobl (CDU) sowie der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer. Deren politisches Handeln sei entscheidend für die Frage, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt werde, argumentierte die Umwelthilfe.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Dienstag den Eingang am Vortag. Aus dem Staatsministerium hiess es dazu, die Landesregierung nehme den Antrag zur Kenntnis. Das Land hat vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme.

Die Organisation beantragt Gefängnishaft für bis zu sechs Monate, sollte das vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom Juli 2017 nicht umgesetzt werden. Demnach muss der Stuttgarter Luftreinhalteplan auch zonale Fahrverbote für Euro-5-Diesel in der bereits existierenden Umweltzone enthalten. Bislang ist dies nicht vorgesehen. Seit dem vergangenen Januar gelten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge in der Landeshauptstadt.

Auch in Bayern hat der Verein Landespolitiker im Visier. Auf seine Klage wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3. September über mögliche Zwangshaft gegen bayerische Politiker wegen Missachtung von Gerichtsurteilen verhandeln. Anlass ist die Weigerung der Staatsregierung, trotz gerichtlicher Anordnung die Möglichkeit von Diesel-Fahrverboten in den Luftreinhalteplan für München aufzunehmen.

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