Wegen dem Ukraine-Krieg sind das Kriegsrecht und die Mobilmachung der Armee vom Parlament um weitere 90 Tage verlängert worden.
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Ukrainische Soldaten fahren im Ukraine-Krieg auf einem Panzer. (Archiv) - Leo Correa/AP/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ukraine verlängert das Kriegsrecht um 90 Tage.
  • Auch die Generalmobilmachung wird bis zum 19. Februar verlängert.
  • Es ist bereits die vierte Verlängerung des Ausnahmezustands.

Damit gelten die beiden Massnahmen vorerst bis zum 19. Februar 2023, berichteten örtliche Medien am Mittwoch in Kiew. Für die vierte Verlängerung seit dem russischen Überfall am 24. Februar stimmten demnach jeweils knapp 300 Abgeordnete. 226 Stimmen wären notwendig gewesen.

Das Kriegsrecht gibt dem Militär erweiterte Rechte im Ukraine-Krieg und schränkt bürgerliche Freiheiten wie das Demonstrationsrecht ein. Die Dauer des Kriegszustands sehen viele Experten als einen Indikator dafür, für wie lange sich Kiew derzeit mindestens noch auf Kämpfe einstellt.

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