Schwere Menschenrechtsverletzungen wirft die Ukraine Russland vor – etwa gezielte Angriffe auf Zivilisten. Nun klagt das Land vor dem Europäischen Gerichtshof.
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Wolodymyr Selenskyj während einer Pressekonferenz. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ukraine hat vor dem Menschenrechtsgericht eine Beschwerde gegen Russland eingereicht.
  • Konkret wirft die ukrainische Regierung Russland gezielte Angriffe auf Zivilisten vor.

Die Ukraine hat Russland schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Konkret wirft die ukrainische Regierung Russland etwa gezielte und unverhältnismässige Angriffe auf Zivilisten vor.

Laut Mitteilung des Gerichtshofs vom Dienstag monierte die Ukraine Verstösse gegen das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter. Russland hatte am 24. Februar einen Angriffskrieg gegen die Ukraine gestartet.

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Der Europäische Gerichtshof in Strasbourg. - Keystone

Das Gericht informierte Russland über die vergangene Woche eingereichte Beschwerde seines Nachbarlandes. Ob sie zulässig ist, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Russland will sich an Urteile des Strassburger Gerichtshof allerdings nicht mehr halten.

Angriffe gegen Zivilisten

In seiner Beschwerde führte die Ukraine auf, dass Zehntausende Zivilisten verletzt, getötet oder verhaftet worden seien oder als vermisst gelten. Hunderttausende hätten ihr Zuhause oder ihren Besitz verloren, Millionen seien vertrieben worden. Die Angriffe auf Zivilisten seien vom russischen Militär, Separatisten oder russisch kontrollieren paramilitärischen Kräften verübt worden. Wirksame Untersuchungen der russischen Behörden habe es nicht gegeben.

Im Rahmen der Klage hatte das Gericht Russland bereits aufgefordert, Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu unterlassen. Auch soll das Land humanitäre Korridore ermöglichen. Insgesamt fünf Staatenbeschwerden der Ukraine gegen Russland sind derzeit vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof anhängig.

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Ein ukrainischer Soldat in den Strassen von Kiew. (Symbolbild) - sda

Europäischer Gerichtshof gehört zum Europarat

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Auch Staaten können vor dem Gerichtshof Klagen gegen ein anderes Mitgliedsland einreichen. Russland ist zwar wegen des Angriffskriegs auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen worden, bleibt aber bis zum 16. September Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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