Grossbritannien will trotz eines Urteils des Menschenrechts-Gerichts Flüchtlinge nach Ruanda abschieben. Der nächste Flug werde bereits vorbereitet.
Ruanda
Bei dieser Boeing 767 soll es sich um die Maschine handeln, welche Asylsuchende von Grossbritannien nach Ruanda bringen sollte. - Andrew Matthews/PA Wire/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Abschiebeflug nach Ruanda verhindert.
  • Grossbritannien will Flüchtlinge unabhängiger ihrer Herkunft nach Afrika ausfliegen.
  • An diesem Plan hält die Regierung trotz dem Urteil fest.

Trotz einer Aufsehen erregenden Niederlage vor Gericht will die britische Regierung an ihrem umstrittenen Plan festhalten, Asylsuchende verschiedener Nationalitäten nach Ruanda auszufliegen.

«Wir lassen uns nicht davon abschrecken, das Richtige zu tun und die Grenzen unserer Nation zu schützen», sagte Innenministerin Priti Patel. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg mit einer seltenen Intervention die Pläne ihrer Regierung zunächst durchkreuzt. Man arbeite nun bereits daran, den nächsten Flug vorzubereiten, ergänzte Patel.

Priti Patel
Priti Patel, Innenministerin von Grossbritannien, hält eine Rede. - Keystone

«Ich bin enttäuscht, dass Klagen und Rechtsstreits in letzter Minute dafür gesorgt haben, dass der heutige Flug nicht abheben konnte», sagte die Politikerin. Es sei sehr überraschend, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich eingeschaltet habe, nachdem britische Gerichte zuvor anders entschieden hätten.

Abschreckende Massnahme

Der erste geplante Abschiebeflug nach Ruanda war kurz vor der Abreise gerichtlich gestoppt worden. London hatte mit dem Flug seinen umstrittene Ruanda-Pakt einläuten wollen, mit dem die konservative Regierung weitere Schutzsuchende von der Einreise ins Vereinigte Königreich abschrecken will.

England
Demonstranten protestieren vor einer britischen Luftwaffenbasis gegen den geplanten Abschiebungsflug. - Keystone

Die Vereinbarung sieht vor, dass Schutzsuchende, die illegal nach Grossbritannien gelangt sind, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft in das ostafrikanische Land gebracht werden und dort gegen Zahlungen der britischen Regierung die Möglichkeit für einen Asylantrag erhalten. Selbst wenn sie dort als Flüchtlinge anerkannt werden, soll es in keinem Fall eine Rückkehr nach Grossbritannien geben.

Die Vereinten Nationen und viele andere Organisationen sehen darin einen Bruch internationalen Rechts und einen gefährlichen Präzedenzfall. Sogar der zur politischen Neutralität verpflichtete Thronfolger Prinz Charles soll sich Medienberichten zufolge «entsetzt» über den Plan geäussert haben.

Erfolgreiche Einzelklagen

Von britischen Gerichten gab es für den Flug zwar grundsätzlich grünes Licht, allerdings waren viele Einzelklagen erfolgreich. Deshalb wurde die Zahl der für Dienstagabend eingeplanten Passagiere in den Tagen zuvor immer kleiner. In den Stunden vor dem geplanten Abflug sorgte die aussergewöhnliche Intervention des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg dann dafür, dass die Zahl der Ausreisenden schliesslich auf null sank und der Flug komplett gestrichen wurde.

Die Entscheidung des Strassburger Gerichts löste gewissermassen eine Kettenreaktion aus: Die verbleibenden Betroffenen konnten sich auf die Entscheidung berufen und auch ihre eigene Ausreise zunächst erfolgreich verhindern. In gerade einmal gut einer Stunde sei der Plan für den ersten Ruanda-Flug «wie ein Kartenhaus» in sich zusammengefallen, kommentierte der BBC-Korrespondent Dominic Casciani nach der Entscheidung.

Seltene Intervention

Strassburg hatte die britischen Behörden in einer sogenannten einstweiligen Massnahme aufgefordert, einen irakischen Asylsuchenden, der ursprünglich an Bord sein sollte, frühestens drei Wochen nach einer finalen Entscheidung in seinem in Grossbritannien laufenden Verfahren ausser Landes zu bringen. Einstweilige Massnahmen sind dem Gericht zufolge verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr eines irreparablen Schadens ausgesprochen.

Befürworten Sie den britischen Plan, Flüchtlinge nach Ruanda abzuschieben?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

Bislang hat das Strassburger Gericht auch in Grossbritannien in solchen Fragen das letzte Wort. Die jüngste Entscheidung dürfte die Debatte befeuern, ob dies so bleiben soll. Danach gefragt, deutete Premierminister Boris Johnson in einem Interview an, dass Änderungen nicht auszuschliessen seien.

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