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    Tod in der Ostsee vorgetäuscht: Gericht verschiebt Urteil

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    Deutschland,

    Überraschung im Prozess um einen versuchten Millionenbetrug: Das Gericht verschiebt das Urteil - und deutet eine Bestrafung nur in einem von 14 Fällen an.

    Der Prozess vor dem Kieler Landgericht dauert länger. Foto: Frank Molter/dpa
    Der Prozess vor dem Kieler Landgericht dauert länger. Foto: Frank Molter/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Im Betrugsprozess um einen vorgetäuschten Tod in der Ostsee hat das Kieler Landgericht am Donnerstag überraschend die Urteilsverkündung verschoben.

    Nach einem rechtlichen Hinweis des Vorsitzenden Richters Carsten Tepp deutete sich an, dass das angeklagte Ehepaar nur in einem von 14 Fällen wegen versuchten Versicherungsbetrugs verurteilt werden könnte. Lediglich in diesem Fall könne festgestellt werden, dass die Angeklagten schon mit der Einreichung der einfachen Todesmeldung glaubten, dies reiche für die unmittelbare Auszahlung der Versicherungssumme aus, sagte Tepp. Dies wäre Voraussetzung für eine Verurteilung wegen versuchten Versicherungsbetrugs.

    Insgesamt hofften die Angeklagten laut Anklage durch den vorgetäuschten Tod des 53-Jährigen auf 4,1 Millionen Euro. Dazu habe der Mann Anfang Oktober 2019 einen Motorboot-Unfall und seinen Ertrinkungstod auf der Ostsee fingiert und sich anschliessend monatelang versteckt. Er wurde schliesslich Anfang Mai 2020 auf dem Dachboden seines Elternhauses entdeckt und festgenommen.

    Den Tatplan hatte der arbeitslose Dauerstudent nach im Gericht verlesenen Briefen an seine Mutter schon im Sommer 2018 geschmiedet. Da stand der Hartz-IV-Empfänger, der seiner Frau vorspiegelte, er sei Zahnarzt, finanziell mit dem Rücken zur Wand.

    Die Staatsanwältin hatte wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Versicherungsbetrugs in besonders schwerem Fall vier Jahre Haft für den 53-jährigen Ehemann sowie zwei Jahre und zehn Monate Haft für dessen gleichaltrige Frau gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch - die Angeklagten seien in Vorbereitungshandlungen stecken geblieben und damit nicht zu bestrafen.

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