Stadtpräsident von Pruntrut JU reagiert auf Freibad-Kontroverse

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Porrentruy,

Der Stadtpräsident von Pruntrut JU, Philippe Eggertswyler, hat nicht mit einer derartigen Polemik rund um die Schwimmbad-Zutrittsbeschränkung gerechnet.

Schwimmbad Pruntrut
Im Schwimmbad von Pruntrut sind seit Freitag nur noch Menschen mit Schweizer Staatsangehörigkeit erlaubt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Philippe Eggertswyler regiert auf die Badi-Kontroverse in seiner Stadt.
  • Er habe nicht mit einer solchen Polemik gerechnet.
  • Der Zugang zum Bad wurde für nicht in der Schweiz ansässige Personen verboten.

Der Stadtpräsident von Pruntrut JU, Philippe Eggertswyler, hat nicht mit einer derartigen Polemik rund um die Schwimmbad-Zutrittsbeschränkung gerechnet. Er habe in den vergangenen Tagen viele Anfragen und auch Unterstützung erhalten.

«Es ist nie einfach, eine solche Entscheidung zu treffen», sagte Eggertswyler am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Manche haben eine Wahrnehmung davon, die vielleicht nicht ganz richtig ist.»

Der Stadtrat und der Gemeindeverband des Bezirks Pruntrut hatten vergangene Woche den Zugang zum Gartenbad für nicht in der Schweiz ansässige Personen verboten.

Die Massnahme gilt bis zum 31. August und betrifft vor allem Badegäste aus Frankreich, da sich die Kleinstadt rund zehn Kilometer von der Grenze entfernt befindet.

Badi-Verbot kommt international in die Medien

Auch internationale Medien haben die Kontroverse aufgenommen. Der Stadtpräsident musste auf viele Presseanfragen antworten, die zum Teil auch aus Deutschland und Österreich kamen.

«Wir sind keine Profis, wir tun das Beste, was wir können. In einer Legislaturperiode gibt es immer Zeiten, die schwieriger sind als andere», sagte Eggertswyler.

Findest du das Verbot gerechtfertigt.

Auch französische Parlamentarier haben reagiert, so etwa Matthieu Bloch, Abgeordneter der Nationalversammlung. Ein Treffen zwischen ihm und Eggertswyler ist geplant.

In einer Stellungnahme erklärte zudem die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR), dass dieses allgemeine Verbot «irritierend» sei, wenn auch nicht strafbar. Es verstosse gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Nichtdiskriminierung.

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