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    Terrorprozess: Zwei Jahre Haft für 14-Jährige in Österreich

    Keystone-SDA
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    Eine 14-Jährige, die einen islamistisch motivierten Terrorplan geschmiedet haben soll, wurde in Österreich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt.

    Gericht
    Eine jugendliche IS-Sympathisantin wurde in Österreich verurteilt. (Symbolbild) - keystone

    Eine 14-Jährige, die mutmasslich einen islamistisch motivierten Terrorplan geschmiedet hatte, ist in Österreich zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die IS-Sympathisantin wurde am Landgericht in Graz der terroristischen Vereinigung und des Verbrechens der kriminellen Organisation für schuldig befunden.

    Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte mit einem Mädchen in Deutschland über einen Messerangriff an einem belebten Platz im Zentrum von Graz in einem Chat kommuniziert. Die Gesprächspartnerin wurde verhaftet. Die deutschen Behörden verständigten die österreichische Polizei.

    Auf Freundschaftssuche beim IS

    Die Staatsanwaltschaft nannte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur keine Details zu der Verdächtigen in Deutschland. Die 14-Jährige tauschte sich laut der Anklagebehörde mit einer zweiten Person über die Möglichkeit eines Selbstmordattentats aus. Als mögliche Ziele habe das Mädchen etwa eine Kirche, eine Polizeidienststelle oder einen Supermarkt genannt.

    «Ich wollte wahre Freunde, die mich akzeptieren, wie ich bin, und das haben die Leute vom IS», sagte das Mädchen vor Gericht. Sie habe einschlägige Bilder und Videos heruntergeladen, sei aber nicht Mitglied in einer IS-Gruppe gewesen. Sie habe den Messerangriff, aber keinen Bombenanschlag geplant, sie habe keine Bombe bauen wollen, sagte sie aus.

    Strafe ohne Bewährung

    «Ich wollte dazugehören», erklärte sie zu einem Video, in dem sie Treue auf den Islamischen Staat schwor. Auch ein Katzenvideo mit einem IS-Schriftzug hatte das Mädchen geteilt. Der Anwalt der Angeklagten argumentierte, dass sich die meisten Anschuldigungen auf die Zeit vor dem 14. Geburtstag seiner Mandantin im vergangenen Mai beziehe, als sie noch strafunmündig war.

    Doch das Gericht verhängte eine Strafe ohne Bewährung. Die Angeklagte habe sich über ein Jahr hinweg radikalisiert und verfüge über «umfangreiches Wissen», sagte die Richterin. Die Haft sei nötig, damit das Mädchen nicht wieder durch einen Chat oder ein Video beeinflusst werde, argumentierte die Juristin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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