Steuerbetrugs-Vorwurf: Schweizer Airline-CEO in Bulgarien verhaftet
Wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung wurde der GP-Aviation-Chef verhaftet. Der Mann mit Schweizer Wurzeln soll Millionenbeträge verschwiegen haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Der CEO der Fluggesellschaft «GP Aviation» wurde in Bulgarien verhaftet.
- Umgerechnet 8,2 Millionen Franken soll er nicht korrekt abgeführt haben.
- Die Straftaten sollen sich zwischen 2021 und 2025 ereignet haben.
Steuerbetrug in Millionenhöhe!
Das werfen deutsche Behörden dem Gründer der bulgarischen Fluggesellschaft «GP Aviation» vor. Seit Januar fahndeten sie mit einem internationalen Haftbefehl nach dem schweizerisch-italienischen Doppelbürger.
Am 15. April wurde er am Grenzübergang zwischen Nordmazedonien und Bulgarien verhaftet. Darüber berichtete zuerst das Online-Aviatikportal «AeroTelegraph».
Mutmassliche Steuerhinterziehung: 8,2 Millionen Franken!
Konkret wirft ihm die deutsche Justiz vor, Luftverkehrssteuern in Höhe von mindestens neun Millionen Euro nicht ordnungsgemäss abgeführt zu haben. Das sind umgerechnet rund 8,2 Millionen Franken.

Wie das bulgarische Portal «Dir» schreibt, geht es dabei um mutmassliche Straftaten in 50 Fällen. Diese sollen sich im Zeitraum zwischen Januar 2021 und Februar 2025 ereignet haben.
Gemäss mehreren bulgarischen Medienberichten soll der Manager mittlerweile nach Deutschland ausgeliefert worden sein. Mit der Auslieferung erklärte er sich offenbar freiwillig einverstanden.
Schweizerisch geführte Firma
Bei der Fluggesellschaft «GP Aviation» handelt es sich um ein bulgarisches Unternehmen mit Sitz in Sofia. Das operative Geschäft konzentriert sich stark auf Pristina, wie «AeroTelegraph» schreibt.
Von dort aus fliegt die Gesellschaft Ziele in der Schweiz, in Deutschland und in weiteren europäischen Ländern an.
Das Unternehmen bezeichnet sich als schweizerisch geführte Firma. Zentrale Funktionen sind in Zürich angesiedelt. Die Flotte umfasst drei Boeing 737-400 sowie mehrere Wet-Lease-Jets.
Für den beschuldigten Airline-Chef gilt die Unschuldsvermutung.












