Stalkingopfer sollen in Deutschland besser geschützt werden

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Deutschland,

Opfer von Stalking sollen in Deutschland besser geschützt werden. Die Regierung beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesverschärfung.

Stalking
Die Mehrheit der kleinen Kammer argumentierte, dass auch bei Stalking in Paarbeziehungen kein Verfahren gegen den Willen des Opfers eingeleitet werden solle. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • «Im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert», teilte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit.

«Auch diese Taten stellen wir künftig ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe.» Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Stellen Täter ihren Opfern laut Entwurf etwa mit einer Software nach, deren Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen sei, soll ihnen nun eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren drohen.

Als Beispiele für Stalking nennt das Ministerium Anrufe oder Nachrichten zu allen Tages- und Nachtzeiten, Verfolgen und Auflauern vor der Wohnung oder dem Arbeitsplatz, Fake-Profile auf Single-Portalen, Warenbestellungen unter dem Namen der Opfer, Beleidigungen, Bedrohungen und Nötigungen. Stalking richte sich meist gegen Frauen.

Künftig soll Verhalten als Stalking gelten, bei dem jemand «wiederholt» belästigt wird. Bislang ist hier von «beharrlichem» Stalking die Rede. Das Merkmal «schwerwiegend» wurde mit «nicht unerheblich» ersetzt. «Diese Hürden senken wir jetzt deutlich», betonte Lambrecht. In der Vergangenheit musste «beharrliches» Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das geeignet sei, das Leben des Opfers «schwerwiegend» zu beeinträchtigen.

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