Ein Regionalgericht kippte die strenge Corona-Restriktionen in Madrid. Daraufhin droht die Regierung mit der Verhängung des Notstandes.
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Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez. - POOL/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Donnerstag setzte ein Regionalgericht die Abriegelung von Madrid ausser Kraft.
  • Nun droht Spaniens Regierung mit der Verhängung des Notstandes.
  • Am Freitag soll dazu eine ausserordentliche Sitzung stattfinden.

Nach dem Gerichtsurteil gegen den Teil-Lockdown für die Region Madrid hat die Zentralregierung mit der Verhängung des Notstands gedroht. Die konservative Regionalregierung von Madrid habe nun die Wahl, erklärte die Regierung des sozialistischen spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez am Donnerstagabend. Entweder sie setze die von dem Gericht gekippten Corona-Restriktionen selbst in Kraft oder über die Region Madrid werde der Notstand verhängt.

Am Freitag sollte dazu eine ausserordentliche Sitzung von Sánchez' Kabinett stattfinden. Ausserdem war ein Treffen zwischen Vertretern der Zentral- und der Regionalregierung geplant.

Region Madrid mit höchster Ansteckungsrate in Spanien

Mit rund 600 Infektionen pro 100'000 Einwohner im Durchschnitt in den vergangenen Wochen weist die Region Madrid die höchste Corona-Ansteckungsrate in ganz Spanien auf. Die landesweite Rate von mehr als 250 Ansteckungen pro 100'000 Einwohner ist wiederum die höchste in der EU.

Madrid corona
Ein Park im Stadtteil Vallecas in Madrid. - AFP/Archiv

Ein Regionalgericht hatte am Donnerstag die Abriegelung der Hauptstadtregion vom Rest des Landes aber ausser Kraft gesetzt, weil die Beschränkungen die «Rechte und fundamentalen Freiheiten» der betroffenen 4,5 Millionen Einwohner beeinträchtigten. Die konservative Regionalregierung von Madrid war gegen die Restriktionen vor Gericht gezogen, eine weitere Klage gegen den von der linksgerichteten Zentralregierung angeordneten und seit vergangenen Freitag geltenden Teil-Lockdown vor Spaniens Oberstem Gericht zog sie inzwischen zurück.

Madrids Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso erklärte, das Urteil des Regionalgerichts bestätige ihren Kurs. Dennoch rief sie die Menschen auf, «Madrid nicht zu verlassen und sich an die Gesundheitsrichtlinien zu halten».

Regionen für Corona-Management zuständig

Die Verordnung war am Mittwoch vergangener Woche zwischen dem spanischen Gesundheitsministerium und den meisten von Spaniens 17 Regionen vereinbart worden, um Gegenden mit einer schnellen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vom Rest des Landes zu isolieren – für das Corona-Management sind in Spanien grundsätzlich die Regionen zuständig. Die Verordnung kam de facto aber nur in der Region Madrid mit ihren extrem hohen Infektionsraten zum Tragen.

Regionalparlaments madrid
Isabel Diaz Ayuso, Regionalpräsidentin von Madrid, nimmt vor einer Pressekonferenz den Mundschutz ab. (Archivbild) - Keystone

Unter dem Teil-Lockdown durften die Bewohner der spanischen Hauptstadt und neun nahegelegener Gemeinden ihre Stadt nur noch zum Arbeiten, für die Schule oder aus medizinischen Gründen verlassen. Die Corona-Beschränkungen waren aber nicht wie im Frühjahr mit einer Ausgangssperre verbunden, die Madrilenen können also ihre Wohnungen jederzeit verlassen.

Ohne gerichtliche Bestätigung der Restriktionen kann die Polizei im Grossraum Madrid bei Verstössen keine Bussgelder verhängen. Dies hatte sie in Erwartung des Urteils bisher schon nicht getan.

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