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Smartphone & Co: Beim Gerätekauf zählen auch Updates

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Deutschland,

Die Kamera, das Display, der Prozessor: Die Liste an Hardware-Merkmalen, die bei Geräten wie Smartphones in die Kaufentscheidung einfliessen, ist lang. Doch was ist mit der Software?

Altbekanntes Bild: Die Sammelhalde ausgedienter Smartphones daheim wäre sicherlich deutlich kleiner, wenn es länger Updates für die Geräte geben würde.
Altbekanntes Bild: Die Sammelhalde ausgedienter Smartphones daheim wäre sicherlich deutlich kleiner, wenn es länger Updates für die Geräte geben würde. - Karo Krämer/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Material, Komponenten und Mechanik sind einwandfrei, doch das Smartphone läuft nicht mehr richtig oder ist für den weiteren Betrieb zu unsicher.

Nur weil es keine Software-Updates mehr gibt, landet es auf dem Schrott.

Da immer mehr Geräte von Mobiltelefonen über Internetradios und Smartwatches bis hin zu Fernsehern oder Saugrobotern von dieser Problematik betroffen sind, gibt es seit Anfang des Jahres eine EU-weite Updatepflicht für Geräte.

Verbraucherschützer: «Auf nichts ist Verlass»

Blind verlassen kann man sich darauf laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland aber leider nicht. Zum einen, weil die EU-Richtlinie die Updatepflicht nicht dem Hersteller, sondern dem Händler zuschreibt.

Zum anderen, weil der Händler vor dem Kauf nicht zwingend angeben muss, wie lange das digitale Produkt garantiert aktualisiert wird. Denn dieser Zeitraum wird vom Gesetz nicht exakt definiert. Die Updatepflicht gelte so lange, wie Verbraucherinnen und Verbraucher dies «vernünftigerweise» erwarten dürfen, so die Verbraucherschützer.

Auf Preis und Updateversprechen achten

Anhaltspunkte dafür, wie lange es Updates geben könnte, seien beispielsweise der Preis, die übliche Nutzungsdauer und Werbeaussagen zur Updatepolitik des Herstellers.

Endgültige Sicherheit bringt das nicht, es sind aber die einzigen Kriterien, die helfen können, wenn den Faktor Software-Updates in die Kaufentscheidung einbeziehen möchte.

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