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Slowakische Regierung: Auflösung der Sendeanstalt RTVS

Die slowakische Regierung stimmt für die Auflösung des vertrauenswürdigen Senders RTVS.

Zuzana Caputova
Auch Präsidentin Zuzana Caputova kritisierte das Vorhaben. (Archivbild) - AFP/Archiv

Die slowakische Regierung unter dem linkspopulistischen Ministerpräsidenten Robert Fico hat der Auflösung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalt RTVS zugestimmt. Die Drei-Parteien-Regierung nahm am Mittwoch den umstrittenen Gesetzesvorschlag der nationalistischen Kulturministerin Martina Simkovicova an. Oppositionspolitiker und regierungskritische Journalisten werfen der Koalition seit Wochen vor, die in Umfragen als objektiv und vertrauenswürdig eingeschätzte Medienanstalt durch einen willfährigen Propagandasender der Regierung ersetzen zu wollen.

Den endgültigen Beschluss kann nur das Parlament fassen, in dem die Regierungsparteien aber eine ausreichende Mehrheit haben. Fico sagte der Nachrichtenagentur TASR, er rechne mit einem Parlamentsbeschluss im Juni. Mehrere Nichtregierungsorganisationen kündigten Briefe an die EU-Kommission und das EU-Parlament an, um Schützenhilfe aus Brüssel gegen die Regierungspläne zu erhalten.

Bürgerproteste gegen drohende Auflösung

Schon Mitte März hatten Zehntausende Menschen in den beiden grössten Städten Bratislava und Kosice gegen die drohende RTVS-Auflösung protestiert. Auch Präsidentin Zuzana Caputova, deren Amtszeit im Juni endet, kritisierte das Vorhaben. Nicht nur Simkovicova, sondern auch Fico hatten die RTVS-Führung wiederholt als gegen sie voreingenommen kritisiert.

Absetzen konnten sie den für eine Funktionsperiode bis 2027 gewählten Generaldirektor und sein Team aufgrund der bestehenden Gesetzeslage aber nicht. Dieses Hindernis will die Regierung damit umgehen, dass sie mit ihrem neuen Gesetz RTVS einfach auflöst und durch eine neue Sendeanstalt namens STVR ersetzt. Zumindest auf die zunächst ebenfalls geplante Schaffung eines von Regierung und Parlament kontrollierten Programmrats, der direkten Einfluss auf Programminhalte von Radio und Fernsehen hätte nehmen können, verzichtet der überarbeitete Gesetzesvorschlag aber.

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