Gericht

Sexueller Missbrauch: Tanztrainer in Deutschland vor Gericht

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Deutschland,

Ein Tanztrainer steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Bremen vor Gericht.

Bremen Tanzlehrer Gericht
Bei einer Verurteilung droht laut Gerichtssprecher dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. - keystone

Unter grossem Medieninteresse hat am Landgericht Bremen in Norddeutschland der Prozess gegen einen Tanztrainer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 35-Jährigen vor, während seiner Tätigkeit als Tanztrainer in einer Tanzschule in Bremerhaven von 2009 bis 2022 an vier minderjährigen Jungen zum Teil schwere sexuelle Handlungen ausgeführt zu haben. Angeklagt sind 39 Taten.

Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil eines der mutmasslichen Opfer der Profitänzer und Tiktok-Star Avemoves ist, der aus Bremerhaven kommt. In einem Youtube-Video vom April dieses Jahres berichtete er erstmals vom jahrelangen Missbrauch durch seinen Tanzlehrer.

Öffentlichkeit bei Prozessbeginn ausgeschlossen

Dieser begann demnach, als er zehn Jahre alt war. Über lange Zeit habe er sich den Missbrauch nicht eingestehen wollen, habe Ängste und Depressionen gehabt. Als er erfahren habe, dass er möglicherweise nicht das einzige Opfer gewesen sei, habe er sich schweren Herzens zur Anzeige entschlossen.

«Ich musste meinen eigenen Freund anzeigen», sagt er in dem Video. Der Angeklagte sitzt seit April in Untersuchungshaft. Kurz nach dem Start des ersten Verhandlungstages wurde die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal verbannt.

Die bislang angesetzten zwölf Verhandlungstage finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verteidigung hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht entsprach.

Öffentlichkeit zur Urteilsverkündung wieder zugelassen

Die Vorsitzende Richterin begründete die Entscheidung damit, dass die mutmasslichen Opfer bei den Taten minderjährig gewesen und ihre Interessen dadurch schutzwürdig seien. Es seien persönliche Lebensbereiche und die Intimsphäre betroffen. Auch sei der Angeklagte bei den mutmasslichen Taten teilweise selbst noch Heranwachsender gewesen.

Ein Teil der angeklagten Fälle soll er im Alter von 18 bis 21 Jahren begangen haben. Dadurch gelte auch für ihn ein besonderer Schutz, so die Richterin. Dieser wiege höher als das Interesse der Öffentlichkeit.

Anders als vom Anwalt des Angeklagten gefordert, wird die Öffentlichkeit aber zur Urteilsverkündung wieder zugelassen. Das Urteil wird für Ende Februar 2026 erwartet. Der Prozess wird am 17. Dezember fortgesetzt.

Weiterlesen

Tanzakademie Zürich
21 Interaktionen
In Zürich

MEHR IN NEWS

pegasus smartwings
Millionendeal
Flugzeugabsturz
Saint-Girons (F)
syrien jahrestag
Syrien feiert

MEHR GERICHT

3 Interaktionen
Zürich
Oberstes deutsches Gericht
1 Interaktionen
Deutschland
Bezirksgericht Dietikon ZH
7 Interaktionen
Dietikon ZH

MEHR AUS DEUTSCHLAND

tv abschied
Ende einer Ära
e autos
8 Interaktionen
In Deutschland
Bücher
Auszeichnung
Firmenpleiten in Deutschland
3 Interaktionen
Krise