Gericht

HEV-Präsident bekämpft Stadtluzerner Vorkaufsrecht vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Die Gerichte sollen klären, ob das Vorkaufsrecht der Stadt Luzern für Immobilien dem kantonalen Recht entspricht. Damian Hunkeler, Präsident des Luzerner Hauseigentümerverbands (HEV), hat beim Kantonsgericht deswegen eine Beschwerde eingereicht.

Ob die Stadt Luzern beim Verkauf eines Wohnhauses soll zuschlagen können, bleibt auch nach dem deutlichen Ausgang der Volksabstimmung umstritten. (Archivaufnahme)
Ob die Stadt Luzern beim Verkauf eines Wohnhauses soll zuschlagen können, bleibt auch nach dem deutlichen Ausgang der Volksabstimmung umstritten. (Archivaufnahme) - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Vorkaufsrecht war am 14. Juni von den Stimmberechtigten der Stadt Luzern als Massnahme gegen die Wohnungsknappheit mit einem Zweidrittelmehr beschlossen worden. Damit erhält die Stadt das Recht, eine grössere Immobilie, welche verkauft wird, zu erwerben. Sie muss dabei den Preis zahlen, auf den sich Verkäufer und Käufer einigten. Für Handänderungen innerhalb der Familie oder von Unternehmen gilt das Vorkaufsrecht nicht.

Bürgerliche Politikerinnen und Politiker lehnten das Vorkaufsrecht als starken Eingriff in die Eigentumsgarantie und die Vertragsfreiheit ab. Für einen solch starken Eingriff einer Gemeinde in den privaten Grundstückhandel brauche es eine kantonale Gesetzesgrundlage, erklärte Hunkeler gemäss einer HEV-Mitteilung. Diese kantonale Ermächtigung fehle aber.

Es gibt zwar ein kantonales Gesetz zur Wohnbau- und Eigentumsförderung. Dieses genügt nach Auffassung von Hunkeler aber nicht. Eine kantonale Ermächtigung für ein kommunales gesetzliches Vorkaufsrecht ergebe sich daraus nicht, teilte der HEV mit.

Hunkeler kritisiert das Vorkaufsrecht zudem als einen unverhältnismässig grossen Eingriff in die Eigentumsrechte. Das Ziel, mehr günstige Wohnungen zu schaffen, könne auch mit milderen Mitteln erreicht werden.

Der HEV-Präsident und FDP-Kantonsrat will deswegen vom Kantonsgericht die Rechtmässigkeit des städtischen Vorkaufsrecht überprüfen lassen. Dass der HEV nicht selbst einen Normprüfungsantrag stellte, begründete er in der Mitteilung damit, dass er nicht beschwerdeberechtigt sei. Hunkeler dagegen ist in der Stadt Luzern Immobilienbesitzer.

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