Gericht bestätigt bedingte Freiheitsstrafen im CO2-Korruptionsfall
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat einen früheren Astra-Mitarbeiter und zwei Garagisten wegen CO2-Abgabebetrugs zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Die drei Männer schulden dem Bund rund 9 Millionen Franken.

Der heute 49-jährige Ex-Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) ist zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Berufungskammer befand ihn des Sich-bestechen-lassens, des gewerbsmässigen Abgabebetruges und der mehrfachen Urkundenfälschung für schuldig. Die Strafkammer hatte eine Strafe von 21 Monaten ausgesprochen.
Der Bundesangestellte hatte dafür gesorgt, dass die zwei Garagisten – Vater und Sohn – von Oktober 2014 bis September 2017 CO2-Sanktionen von rund 9 Millionen Franken umgehen konnten. Dafür erhielt er von den Autohändlern 2000 Franken pro Monat und ein Auto im Wert von über 15'000 Franken. Nun muss er den Preis des Autos und seinen «Lohn» als Ersatzforderung an den Staat abgeben – insgesamt 71'300 Franken.
Der Abgabebetrug kostet ihn aber noch mehr. Er schuldet solidarisch mit den Garagisten für die umgangenen CO2-Sanktionen von rund 9 Millionen Franken – plus Zins. Der Eidgenossenschaft muss er die Auslagen für den Anwalt von 41'000 Franken zurückerstatten, wenn es seine wirtschaftliche Lage in Zukunft zulassen sollte. Ausserdem müssen alle drei Männer Verfahrens- und Gerichtskosten von je rund 46'000 Franken bezahlen.
Das Gericht hat Vater und Sohn mit bedingten Freiheitsstrafen von 24 und 23 Monaten bestraft. Beim Sohn wurde die Strafe um einen Monat erhöht. Das Duo wurde der Bestechung und weiterer Straftatbestände in diesem Zusammenhang schuldig gesprochen. (Urteil CA.2025.35 vom 2.7.2026)














