Selbstbestimmungsgesetz: Geschlecht soll frei wählbar sein

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Deutschland,

Details zum sogenannten «Selbstbestimmungsgesetz» sind nun bekannt geworden. An dem geplanten Gesetz gibt es auch Kritik.

Bundestag
Bundestag in Berlin. (Archivbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Selbstbestimmungsgesetz soll Geschlecht und Vornamen frei wählbar machen.
  • Wann es in Kraft tritt, ist noch offen.
  • Die AfD kritisiert, möglichen Missbrauch des Gesetzes.

Das Selbstbestimmungsgesetz des deutschen Bundesjustiz- und Familienminsteriums wurde auf den Weg gebracht. Ein Entwurf liegt zur regierungsinternen Abstimmung vor.

Zunächst muss das Gesetz durch das Kabinett. Dann durch Bundestag und Bundesrat. Wann es tatsächlich in Kraft tritt, ist noch offen.

Fest steht allerdings, was das Gesetz regeln soll. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presseagentur vor. «Damit ergreift erstmals eine Bundesregierung aktiv die Initiative, das diskriminierende Transsexuellengesetz zu ersetzen«, sagt Sven Lehmann (Grüne). Der Quer-Beauftragte der Bundesregierung erklärt weiter, dass es das erste Vorgehen nach über 40 Jahren sei.

Gesetzesentwurf: Geschlecht und Name sollen frei wählbar sein

Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen. Es soll möglich werden diese Änderungen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt vorzunehmen. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.

Selbstbestimmungsgesetz Sven Lehmann
Sven Lehmann ist für das Selbstbestimmungsgesetz. - keystone

Dem bisherigen Transsexuellengesetz liege ein «medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit» zugrunde, heisst es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Künftig soll für eine Änderung des Geschlechtseintrags niemand mehr ein Gerichtsverfahren durchlaufen müssen oder ärztliche Bescheinigungen und Sachverständigengutachten benötigen. Es reicht eine einfache Erklärung beim Standesamt. Familien- und Justizministerium rechnen mit etwa 4000 Fällen pro Jahr.

Konservative kritisieren Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz wird von konservativer Seite und von rechts kritisiert. Bereits der Name suggeriere, dass geschlechtliche Identität für alle frei wählbar sein müsse, hiess es von CDU und CSU. Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch hatte das Vorhaben kritisiert. Es sei ein «Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren».

Befürchtungen, dass sich nun in böser Absicht Männer zu Frauen erklären und in Frauenumkleiden eindringen könnten wird entgegengetreten. Auch das Strafgefangene durch Änderung ihres Eintrags versuchen, in Frauengefängnisse zu gelangen, tritt der Gesetzentwurf mit Klarstellungen entgegen:

Durch das Gesetz entstehe kein Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Das private Hausrecht bleibe unberührt. Besitzer etwa von Frauen-Fitnessstudios oder -Saunen entscheiden damit selbst über den Zugang. Bei Haftanstalten müsse sich die Unterbringung von Strafgefangenen nicht allein am Geschlechtseintrag orientieren, heisst es.

Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht Geschlechtsänderung
«Wir sind offen für eine pragmatische Anpassung des Verfahrens zur Änderung des Namens», heisst es aus der Union. - Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Vor Diskriminierung schützen

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte die Diskussion vor wenigen Tagen kritisiert: «Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben», sagte sie «Zeit online». Es gehe beim Selbstbestimmungsgesetz darum, die betroffenen Personen in ihrer Geschlechtsidentität anzuerkennen und vor Stigmatisierung und Diskriminierung zu schützen.

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