Nach der Einigung auf einen Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz zeigen sich die beiden verantwortlichen Regierungsmitglieder, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), zufrieden.
Das Bundeskabinett posiert Anfang März vor Schloss Meseberg
Das Bundeskabinett posiert Anfang März vor Schloss Meseberg - AFP/Archiv

Paus erklärte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dies sei der entscheidende Schritt zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes «mit seiner Herabwürdigung und Diskriminierung von Trans*menschen». Buschmann kündigte an, dass der Öffentlichkeit aller Voraussicht nach schon «sehr bald» ein fertiger Gesetzentwurf vorgestellt werden könne.

«Vom Selbstbestimmungsgesetz profitieren werden alle, deren Geschlechtsidentität abweicht von dem Geschlechtseintrag, der im Personenstandsregister für sie eingetragen ist», sagte der Justizminister AFP. Am Samstag war bekannt geworden, dass sich die Regierung über noch offene Fragen für die geplante vereinfachte Änderung von amtlichem Geschlechtseintrag und Vornamen verständigt hatte.

Demnach sollen Trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht.

«Die herabwürdigenden, teuren und langwierigen Zwangsbegutachtungen fallen weg und der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister kann durch eine einfache Erklärung geändert werden», erklärte Paus. Sie kündigte an, dass die Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs noch vor Ostern starten solle. Danach solle es zügig in die Verbändeanhörung gehen. «Dann liegt es am Bundestag, das Selbstbestimmungsgesetz zu beraten und zu beschliessen.»

Buschmann erklärte, das Selbstbestimmungsgesetz werde «das grosse Versprechen einlösen, das wir im Koalitionsvertrag gegeben haben: Das Gesetz wird es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen.» Er betonte, dass das Gesetz «die legitimen Interessen der gesamten Gesellschaft» in den Blick nehmen solle. «Hausrecht und Vertragsfreiheit müssen deshalb gewahrt bleiben; Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – müssen ausgeschlossen sein.»

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