Schweiz weitet Sanktionslisten wegen des Krieg in der Ukraine aus
Die Schweiz weitet die Sanktionen gegen Institutionen und Personen aus Russland und Belarus im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine aus. Sie übernimmt damit Änderungen des Sanktionspakets der EU, wie das Eidgenössische Departement für Bildung, Wirtschaft und Forschung am Freitag mitteilte.

Die Massnahmen treten am Freitagnacht, um 23 Uhr in Kraft.
Neu werden zusätzlich 115 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz, wie es heisst.
Bei den neu sanktionierten Personen und Organisationen handle es sich insbesondere um solche, die dem russischen militärisch-industriellen Komplex oder dem russischen Energiesektor angehören oder dienen. Dazu kämen Personen, die an der Deportation und Indoktrinierung von ukrainischen Kindern beteiligt sind.
Im Handelsbereich werden gemäss Communiqué 60 neue Unternehmen, auch solche aus Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Ziel dieser Massnahme sei es, Lieferungen von kritischen Gütern an den militärisch-industriellen Komplex Russlands zu unterbinden.
Zudem schliesse sich die Schweiz Massnahmen der EU an, um die Aktivitäten der russischen Schattenflotte einzudämmen. Neu wurden 46 neue Schiffe umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt. Des Weiteren wurden zwei russische und ein in einem Drittstaat befindlicher Hafen, die zur Verschiffung von russischen Ölprodukten genutzt werden, einem Transaktionsverbot unterstellt.
Dazu kommen gemäss Communiqué Sanktionen gegen 20 russische Banken und sieben Finanzintermediäre in Drittstaaten, die einem Transaktionsverbot unterstellt werden, weil sie den Zweck der Sanktionen gegen Russland untergraben. Schliesslich werde die Beteiligung an Transaktionen mit der russischen Kryptowährung RUBx sowie dem digitalen Rubel auf den 26. Mai 2026 verboten.
Auf der anderen Seite verzichtet die Schweiz auf Sanktionen gegen sieben Unternehmen in einem Drittstaat, sie im EU-Sanktionspaket aufgeführt sind. Über weitere Übernahmen von Massnahmen werde der Bundesrat in einem zweiten Schritt beschliessen.










