Die Schweiz steht bald nicht mehr auf Italiens schwarzer Liste für Steuerhinterziehung. Eine Vereinbarung regelt auch die Besteuerung von Grenzgängern.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei der Unterzeichnung der politischen Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen mit Italien.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei der Unterzeichnung der politischen Erklärung zur Regelung offener Steuerfragen mit Italien. - sda - Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Italien streicht die Schweiz nach 24 Jahren von seiner schwarzen Liste für Steuern.
  • Die Streichung erfolgt aufgrund einer neu unterzeichneten politischen Vereinbarung.
  • Damit wurden administrative Hürden in Steuerbeziehungen beseitigt.

Italien streicht die Schweiz von seiner schwarzen Liste für die Besteuerung von natürlichen Personen. Darauf einigte sich Finanzministerin Karin Keller-Sutter mit ihrem italienischen Amtskollegen Giancarlo Giorgetti, wie das Finanzdepartement am Donnerstag mitteilte. Die Schweiz stand seit 1999 auf der Liste.

Die Streichung erfolgt aufgrund einer von den beiden Partnern unterzeichneten politischen Erklärung. Angaben des Eidgenössischen Finanzministeriums zufolge beseitigt der Schritt administrative Hürden in den Steuerbeziehungen.

Zudem einigten sich beide Seiten auf eine Verständigungsvereinbarung. Diese wollen sie unterzeichnen, sobald Italien die gesetzliche Grundlage für die Streichung verabschiedet hat.

Regelung für Grenzgänger

Die Verständigungsvereinbarung enthält eine vorübergehende Regelung für die Besteuerung von Grenzgängern, welche im Homeoffice arbeiten. Ihre Geltungsdauer erstreckt sich vom 1. Februar bis zum 30. Juni 2023.

Keller-Sutter zeigte sich gemäss Communiqué erfreut: Zwei wichtige offene Steuerfragen hätten sich klären lassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Karin Keller-SutterFinanzdepartement