Schuldner sollen weniger Inkassogebühren zahlen

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Deutschland,

Darüber freut sich keiner: Post vom Inkassodienst. Wenn Gläubiger fürchten, dass sie ihr Geld anders nicht wiedersehen, beauftragen sie solche Profis. Doch die Kosten für säumige Zahler sind zu hoch, meint die Bundesregierung - und will handeln.

Inkasso-Unternehmen bitten Schuldner oft kräftig zur Kasse. Doch nach Willen der Bundesregierung soll mit den hohen Gebühren bald Schluss sein. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Inkasso-Unternehmen bitten Schuldner oft kräftig zur Kasse. Doch nach Willen der Bundesregierung soll mit den hohen Gebühren bald Schluss sein. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Schuldner sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig niedrigere Inkassogebühren zahlen müssen.

Eine entsprechende Regelung beschloss das Kabinett.

«Wer eine Rechnung übersieht, kann schnell in ein Inkassoverfahren geraten», erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die geforderten Gebühren stünden oft in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand und zur Höhe der Forderung. «Mit dem neuen Gesetz werden wir die Gebühren senken und damit dieser unfairen Praxis einen Riegel vorschieben.» Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Bei Forderungen zwischen 50 und 500 Euro, die laut Ministerium etwa 60 Prozent aller Fälle ausmachen, würden damit künftig noch 27 Euro fällig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Mahnschreibens hin beglichen wird. Bislang werden durchschnittlich 59,40 Euro verlangt. In einer neu eingeführten, niedrigeren Wertstufe bis 50 Euro würden dann noch 18 Euro fällig.

Vorgesehen ist auch, dass Verbraucher schon beim Vertragsschluss oder spätestens bei der Mahnung erfahren müssen, welche Inkassokosten bei Verzug auf sie zukommen können.

Bevor sich säumige Schuldner auf eine Zahlungsvereinbarung wie etwa eine Ratenzahlung einlassen, sollen sie zudem über die entstehenden Kosten aufgeklärt werden. Denn hierbei wird häufig eine so genannte Einigungsgebühr geltend gemacht, die laut Ministerium bei mindestens 67,50 Euro liegt. In der untersten Wertstufe bis zu 50 Euro soll diese Gebühr auf 31,50 Euro sinken, bei höheren Beträgen soll sie weitgehend unverändert bleiben.

Wenn Gläubiger zur Eintreibung ausstehender Beträge sowohl einen Inkassodienst als auch einen Rechtsanwalt beauftragen, sollen sie künftig nur noch die Kosten für einen von beiden in Rechnung stellen dürfen.

Ausserdem soll den Plänen zufolge über die rechtlichen Folgen eines Schuldeingeständnisses aufgeklärt werden. Inkassodienstleister machen den Abschluss einer Zahlungsvereinbarung laut Ministerium häufig von einem solchen Eingeständnis abhängig. Dadurch verlieren Schuldner allerdings in der Regel die Möglichkeit, noch Einwände gegen die Forderung zu erheben.

Nach Angaben des Ministeriums beauftragen Gläubiger in Deutschland Inkassounternehmen jährlich mit der Einziehung von etwa 23 Millionen Forderungen.

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