Satte Bussgelder wegen illegaler Ferienwohnungen in Berlin

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Deutschland,

Ferienwohnungen haben in Grossstädten keinen guten Ruf. Die Hauptstadt versucht seit Jahren, gesetzlich gegen illegale Angebote vorzugehen, die Bezirke verhängten inzwischen Bussgelder in Millionenhöhe. Dennoch beklagen viele von ihnen einen Kampf gegen Windmühlen.

Der Fernsehturm ist hinter einem Wohnblock in Berlin-Mitte zu sehen. Bezüglich illegaler Ferienwohnungen wurden in Berlin Bussgelder in Millionenhöhe erhohen. Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Fernsehturm ist hinter einem Wohnblock in Berlin-Mitte zu sehen. Bezüglich illegaler Ferienwohnungen wurden in Berlin Bussgelder in Millionenhöhe erhohen. Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben Berliner Bezirke seit 2018 Bussgelder in Millionenhöhe verhängt.

Alleine in sieben Bezirken der Hauptstadt belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den zwölf Bezirksämtern hervorgeht, von denen neun geantwortet haben. Den grössten Anteil daran hält Friedrichshain-Kreuzberg.

Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt in Berlin dafür seit 2014 eine Genehmigung. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 vom Senat noch verschärft. Seither brauchen auch diejenigen Anbieter zumindest eine Registriernummer, die lediglich ein Zimmer an Touristen untervermieten wollen. Eine darüber hinaus gehende Genehmigung benötigen sie dann, wenn das Zimmer mindestens halb so gross ist, wie die gesamte Wohnung.

Hunderte Registriernummern wurden in den Bezirken seither vergeben. Sie sollen auf den Portalen den Nachweis liefern, ob es sich um ein legales Angebot handelt. Doch aus Sicht der Bezirke funktioniert das nach wie vor nur unzureichend. «Bedauerlicherweise veröffentlichen die Onlineportale die Angebote nach wie vor, auch ohne Angabe der Registriernummer», heisst es etwa vom Bezirksamt Mitte.

Das grösste Online-Portal in Berlin, Airbnb, weist die Kritik der Bezirke zurück und fordert vor allem ein Online-Verfahren zur Vergabe der Registriernummer. Ein solches Online-Verfahren gebe es etwa bereits in Hamburg. «Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des digitalen Registrierungssystems wurden dort mehr Registrierungsnummern ausgestellt, als in Berlin innerhalb eines Jahres», hiess es weiter von Airbnb. Der Berliner Senat verweist hingegen auf unterschiedliche Genehmigungsbedingungen in der Hansestadt.

Der Senat verschärfte Mitte Februar das Gesetz noch einmal. Künftig sollen Online-Portale in der Hauptstadt Angebote ohne vorhandene Registriernummer nicht veröffentlichen dürfen. Zudem soll nun jeder Anbieter eine solche Nummer beantragen müssen - unabhängig von der Grösse des Zimmers oder ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Mieter handelt. Noch muss das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch unklar.

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