Gerhard Schröder geriet wegen Äusserungen zum Ukraine-Krieg in Kritik. Jetzt verlässt der Altkanzler seinen Posten als Aufsichtsratschef bei Rosneft.
rosneft Gerhard Schröder
Gerhard Schröder war einmal Bundeskanzler in Deutschland. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gerhard Schröder verlässt den Aufsichtsrat des russischen Ölkonzern Rosneft.
  • Der Altkanzler stand zuletzt in der Kritik wegen seinen Äusserungen zum Ukraine-Krieg.
  • Er ist ein langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putins.

Gerhard Schröder ist Aufsichtsratschef von Rosneft. Nun hat er mitgeteilt, dass es ihm unmöglich sei, sein Mandat in dem Gremium zu verlängern. Dies teilte der Konzern am Freitag mit.

Details oder Gründe wurden nicht genannt. Mit Schröder verlässt demnach auch der deutsche Geschäftsmann Matthias Warnig den Aufsichtsrat.

Der 78-jährige Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putins, stand zuletzt unter massivem Druck. Dies angesichts von Forderungen, in Deutschland wegen des russischen Angriffskriegs nicht mehr als Öl- und Gaslobbyist tätig zu sein.

Schröder nicht nur Posten bei Rosneft

Der SPD-Politiker hat ausserdem Führungspositionen bei den Pipeline-Projekten Nord Stream und Nord Stream 2 inne. Beide Erdgasleitungen durch die Ostsee verbinden Russland und Deutschland.

Die noch ausstehende Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ist inzwischen von der deutschen Regierung auf Eis gelegt. Warnig ist Chef der Nord-Stream-2-Betreibergesellschaft.

nord stream 2
Blick auf das Rohrende der Ostseepipeline «Nord Stream 2» an der Empfangsstation in Lubmin (D). - dpa

Für Wirbel sorgte Schröder unter anderem, als er vor dem russischen Angriff Forderungen der Ukraine nach Waffenlieferungen als «Säbelrasseln» kritisierte.

Schröder lässt die am Donnerstag im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages beschlossene Streichung seiner Altkanzler-Privilegien juristisch überprüfen. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400'000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Beschluss zufolge aber weiterhin. Schröder äusserte sich selbst zunächst nicht zu der Sache.

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