Angesichts der rasant ansteigenden Infektionszahlen in der Corona-Krise hat die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert.
Die Corona-Krise hat verbreitet zu Kurzarbeit geführt
Die Corona-Krise hat verbreitet zu Kurzarbeit geführt - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Heil: Mehr Planungssicherheit für betroffene Betriebe.
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Wie das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch mitteilte, gilt dies nun für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022. Das Bundeskabinett beschloss eine entsprechende Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung.

«Für viele Betriebe ist nicht absehbar, wann sie das Vorkrisenniveau wieder erreichen können», erklärte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit der Verlängerung werde den betroffenen Betrieben und ihren Beschäftigten eine «beschäftigungssichernde Brücke bis zum Ende des ersten Quartals 2022» gebaut und damit Planungssicherheit verschafft.

Bislang war der erleichterte Zugang bis Ende des Jahres befristet. Nun gelten die in der Pandemie herabgesetzten Voraussetzungen bis Ende März. Dazu zählt unter anderem eine geringere Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, um Zugang zum Kurzarbeitergeld zu bekommen. Ausserdem werden den Arbeitgebern Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit erstattet.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums soll mit der Verlängerung sichergestellt werden, «dass Beschäftigungsverhältnisse auch im ersten Quartal 2022 stabilisiert sowie Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vermieden werden». Heil erklärte, es sei angesichts der Infektionszahlen «nicht auszuschliessen, dass weitere verschärfte Massnahmen ergriffen werden müssen, mit deutlichen Auswirkungen auf den lokalen Einzelhandel, das Gastgewerbe und den gesamten Dienstleistungsbereich». Zudem belasteten «pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten» die Produktion in der Industrie.

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