Wolf

Hündin wird als Wolf gehalten – Jäger erschiesst sie

Riccardo Schmidlin
Riccardo Schmidlin

Deutschland,

Ein Jäger erschiesst aus der Ferne die Hündin Java. Ihr Besitzer Lars Reinink ist fassungslos – und erstattet sofort Anzeige.

Java
Hündin Java wurde von einem Jäger erschossen. Die Trauer ist gross. - Screenshot Facebook

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jäger erschoss eine Hündin aus Versehen.
  • Der Jäger hielt die Hündin für einen Wolf – doch selbst dann dürfte er nicht schiessen.
  • Der Besitzer erstattete Anzeige gegen den Jäger.

Der Hündeler Lars Reinink (34) aus Nordhorn im deutschen Bundesland Niedersachsen geht abends mit seiner Hündin Java spazieren. Auf einer Wiese am Waldrand lässt er sie ohne Leine herumschnüffeln – dann macht es plötzlich «Peng».

Aus der Ferne trifft ein Schuss die Hündin, die sofort tot zu Boden fällt.

Reinink braucht einen Moment, bis er die Situation versteht. Dann bemerkt er in der Weite den Jäger, der gerade seine geliebte Hündin erschossen hat.

Warst du schon einmal auf der Jagd?

Doch der «Mörder» ergreift umgehend gemeinsam mit seinem Kollegen die Flucht. «Ich schreie noch: ‹Hey bleib mal stehen stehen!›, aber sie rennen einfach weg», erzählt der Hündeler dem Sender RTL.

Hündeler «zittert am ganzen Körper»

Daraufhin trägt er seine tote Hündin ins Auto. Subito braust er zur Polizei und erstattet dort Anzeige.

Das Ganze ist ein «Riesenschock». «Es ist wie im Film, wenn plötzlich Schüsse fallen. Man kann kaum klar denken und zittert am ganzen Körper.»

Laut RTL liegt der Fall inzwischen bei der Staatsanwaltschaft. Der Jäger hat die Hündin offenbar mit einem Wolf verwechselt. Er habe im Affekt gehandelt.

Für Reinink unverständlich: Schliesslich trug Java ein Hundehalsband, das man auch aus der Weite erkennt.

Auch Wolf darf man nicht einfach so schiessen

Dazu kommt: Auch einen Wolf dürfte der Jäger nicht erschiessen. Dafür bräuchte es eine amtliche Genehmigung.

Gerhard Plöns von der Jägerschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim stellt klar: «Der Jäger hat in keinem Fall das Recht zu schiessen.»

Noch hat Lars Reinink den Verlust seiner «Java» nicht verarbeitet. «Es fehlt einfach was.» Der Hündeler wartet nun gebannt auf die Ermittlungsergebnisse.

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Kommentare

User #1825 (nicht angemeldet)

Schweizerisches Hundegesetz: Art. 2: Der Hundebesitzer hat seinen Hund so zu halten, dass er weder Menschen noch Tiere belästigt oder gefährdet. Schön, wenn alle Hundebesitzer diesen Gesetzesartikel befolgen würden. Der Tierhalter haftet für das Tier! Falsch, das Tier darf alles tun…

User #3515 (nicht angemeldet)

Unglaublich wieviele Kommentare den Schluss zulassen, wie manche Menschen jede andere Kreatur ausser die eigene herabwürdigen. Wohl die Wenigsten wissen dass Hunde für bis zu 14 verschiedene Krankheiten als sog. Therapiehunde ausgebildet werden können; dass Assistenzhunde und Rettungshunde menschliches Leben begleiten, bewahren und retten können.

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