Regeln für die Hygiene und Vermarktung von Wildbret

DPA
DPA

Deutschland,

Wildfleisch liegt im Trend und immer mehr Menschen absolvieren einen Jagdschein. Wer erlegtes Wild verwerten und vermarkten will, jeweils unterschiedliche Regeln beachten.

Vom Abschuss bis in die Auslage im Supermarkt müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Vom Abschuss bis in die Auslage im Supermarkt müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. - Christophe Gateau/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Wildtiere erlegt, um sie für den menschlichen Verzehr zu gewinnen, muss nach EU-Vorgaben speziell geschult sein.

Zu den für den Verzehr in Frage kommenden Wildtieren gehören beispielsweise Wildenten, Feldhasen sowie Rehe, Dam- und Rotwild sowie Wildschweine.

Jäger verfügen über eine Ausbildung, um gesundheitlich bedenkliche Merkmale am Körper der Tiere zu erkennen. Je nachdem, ob das Fleisch für den Eigenverbrauch, die Direktvermarktung oder den Wildhandel bestimmt ist, gelten jeweils unterschiedliche Regeln.

Auch die Vorgaben, ob der Jäger oder die Jägerin über eine Kühlung oder einen speziellen Raum für das grobe Zerlegen der Tiere verfügen muss, richtet sich nach der Art der Verwertung des Fleischs. Im Falle einer Weitervermarktung über den Grosshandel kann auf die erste Fleischbeschau der Jägers eine amtliche Fleischuntersuchung durch einen Veterinär folgen.

Kommentare

Weiterlesen

a
Wegen Israel
a
92 Interaktionen
Miet-Arena

MEHR IN NEWS

Wärmepumpen
Genf und Neuenburg
kiew
1 Interaktionen
Waffenruhe
St. Gallen
Fahrunfähig
Spannungen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

lets dance wer raus
«Let's Dance»
Deutschen Filmpreis
«Ein Wunder»
Ins Spital gebracht