Rassismus häufigster Grund für gemeldete Diskriminierungsfälle

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Deutschland,

Bei den meisten Fällen von Diskriminierung, die dem Bund gemeldet werden, geht es um Rassismus.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman
Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman - AFP/Archiv

Aus dem am Dienstag von der Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman vorgelegten Jahresbericht geht hervor, dass im vergangenen Jahr 37 Prozent der Fälle dieses Merkmal aufwiesen. Ungefähr jeder sechste Mensch in Deutschland hat bereits Diskriminierung erfahren, wie Ataman mitteilte. Sie sprach sich für eine gründliche Überarbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgestzes (AGG) aus, das Grundlage ihrer Arbeit ist.

Die zweithäufigsten Merkmale von Diskriminierungen waren den Angaben zufolge mit 32 Prozent Behinderung und chronische Krankheiten. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts machten 20 Prozent der Anfragen aus, solche aufgrund des Alters zehn Prozent. Neun Prozent bezogen sich auf den Merkmalsbereich Religion und Weltanschauung, vier Prozent auf die sexuelle Identität.

Nach Atamans Angaben gab es 2021 mehr als 5600 Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle. Das sei der zweithöchste Wert in der Geschichte der Behörde, die 2006 gegründet wurde. Der leichte Rückgang gegenüber der Vorjahreszahl von 6383 sei auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Themen sei unverändert hoch.

Ataman sagte ausserdem im ARD-«Morgenmagazin», viele Menschen machten ihre Erlebnisse mit sich selbst aus - sie wendeten sich somit nicht an eine Beratungsstelle. Bei repräsentativen Erhebungen hätten jedoch 16 Prozent angegeben, dass sie in den letzten fünf Jahren Diskriminierung erfahren hätten - das wäre ungefähr jeder sechste Mensch. «Das sind hochgerechnet 13 Millionen Menschen», sagte Ataman.

«Die Zahl der uns geschilderten Diskriminierungsfälle ist alarmierend», sagte die Beauftragte bei der Vorstellung des Jahresberichts. Sie zeige aber auch, dass sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen würden.

Ataman appellierte an die Bundesregierung, Betroffenen bessere Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte an die Hand zu geben. Die bisherige Rechtslage «legt Betroffenen Steine in den Weg, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen», sagte die Beauftragte. Die deutschen Reglungen müssten endlich internationalen Standards entsprechen.

So sollten die Fristen für Beschwerden verlängert werden - von den bisher geltenden acht Wochen auf ein Jahr. Denn zum Beispiel bräuchten Frauen, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlitten haben, oft etwas länger, um den Vorfall zu melden. Zudem werde ein Verbandsklagerecht benötigt.

Auch die Lebenshilfe sprach sich für Änderungen an dem Gesetz aus. Die Bundesvorsitzende und frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte, nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern auch die Privatwirtschaft müsse zur Barrierefreiheit verpflichtet werden. Auch sie forderte in diesem Zusammenhang ein Verbandsklagerecht.

Der Sozialverband VdK forderte eine gesetzliche Stärkung von Atamans Stelle. Die Betroffenen müssten leichter zu ihrem Recht kommen, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele. «Dazu braucht es nicht immer ein Gericht.» Eine Möglichkeit dafür sei die Schaffung eines verpflichtenden vorgeschalteten Schlichtungsverfahrens.

Ataman war Anfang Juli in ihr Amt gewählt worden. Sie ist nicht unumstritten: Ihr wird unter anderem vorgeworfen, sich abfällig über Menschen ohne Migrationshintergrund geäussert zu haben.

Ziel des AGG ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die Antidiskriminungsstelle berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln.

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