Prozess um Waffenhandel: Mutmassliche Rechtsextremisten schweigen

Keystone-SDA
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Deutschland,

Drei mutmassliche Rechtsextremisten verweigern in einem deutschen Prozess um Waffenhandel die Aussage. Am Montag war in München der Prozessauftakt.

schweizerische bundesanwaltschaft
Das Gericht in Albi verurteilte einen 38-jährigen Franzosen zu 30 Jahren Haft wegen Mordes an seiner Frau – ein Fall, der landesweit für Aufsehen sorgte. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angeklagten eines Waffenhandel-Prozesses in Deutschland verweigern die Aussage.
  • Die Drei Männer sollen Kriegswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien gehandelt haben.
  • Ursprünglich wurden acht mutmassliche Rechtsextremisten angeklagt.

In einem Prozess in Deutschland gegen drei mutmassliche Rechtsextremisten wegen illegalen Waffenhandels haben die Angeklagten die Aussage verweigert. Zunächst würden ihre Mandanten keine Angaben machen, erklärten die Verteidiger zum Prozessauftakt am Montag vor dem Landgericht München I.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft wirft den drei Männern im Alter von 45 bis 49 Jahren vor, zwischen 2015 und 2018 unter anderem Kriegswaffen aus dem ehemaligen Jugoslawien gehandelt und sich selbst solche beschafft zu haben. Es geht um Pistolen, Uzi-Maschinenpistolen und Kalaschnikow-Sturmgewehre.

Die Beschuldigten sollen die Waffen in Kroatien gekauft, nach Deutschland geschmuggelt und dort in Wohnungen und einer Münchner Autowerkstatt gelagert haben. Weiterverkauft wurden sie laut Anklage unter anderem auf Parkplätzen in den oberbayerischen Gemeinden Oberaudorf und Tuntenhausen. Zwei der Beschuldigten sollen auch den Einkauf und Weiterverkauf mehrerer Handgranaten geplant haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ursprünglich acht mutmassliche Rechtsextremisten angeklagt. Es handle sich um Mitglieder der rechten Szene mit Bezügen zur rechtsextremen NPD, zu sogenannten Reichsbürgern und zur AfD, teilte ein Sprecher der Behörde zur Anklageerhebung mit.

Die Verfahren gegen die Angeklagten wurden allerdings getrennt, Hintergrund sind laut Landgericht die Corona-Bestimmungen. Neben einem zweiten Verfahren mit vier Angeklagten vor der Jugendkammer gibt es ein drittes Verfahren vor dem Amtsgericht München. Dabei geht es um eine ehemalige Mitarbeiterin des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron. Bystron wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Verfahren äussern.

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