Präsident droht Amtsenthebung – Verfassungsreform in Ungarn

    Keystone-SDA
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    Ungarn,

    Ungarns Parlament hat eine Verfassungsnovelle beschlossen, die unter anderem die Absetzung von Staatspräsident Tamas Sulyok vorsieht. Der neue Ministerpräsident Peter Magyar warf Sulyok vor, die Politik des im April abgewählten früheren Regierungschefs Viktor Orban mitgetragen zu haben. 139 Parlamentarier stimmten für die Änderungen, so dass die notwendige Zweidrittelmehrheit zustande kam. Sechs enthielten sich. Die Fraktion von Orbans Partei Fidesz blieb aus Protest der Abstimmung fern.

    Präsident Sulyok
    Das ungarische Parlament hat Präsident Sulyok mit einer Verfassungsänderung aus dem Amt gedrängt. Was folgt darauf? - keystone

    Damit die Neuregelungen in Kraft treten können, muss Sulyok sie gegenzeichnen. Für den Fall, dass er dies ablehnt, drohte ihm Magyar mit einem Amtsenthebungsverfahren. Dieses müsste das Parlament mit Zweidrittelmehrheit beantragen und das Verfassungsgericht genehmigen.

    Im Fall einer Vakanz des Postens des Staatspräsidenten würde Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer vorübergehend dessen Befugnisse übernehmen, bis es einen Nachfolger gibt. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament für fünf Jahre gewählt.

    Die Verfassungsnovelle sieht zudem vor, dass die Ämter der Verfassungsrichter automatisch mit Vollendung ihres 70. Lebensjahrs enden. Dies betrifft aktuell vier der insgesamt 15 Verfassungsrichter, darunter den Vorsitzenden Peter Polt, der als Orban-Loyalist gilt.

    Zu den Verfassungsänderungen gehört auch, dass die Tätigkeit der Abgeordneten auf zwölf Jahre begrenzt wird. Die Regelung tritt ab der nächsten Parlamentswahl 2030 in Kraft. Sie würde etwa Orban verbieten, erneut für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April dieses Jahres als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an.

    Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert, dass Orban erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden.

    Magyar plant zudem mit seiner Partei Tisza die Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, die das von Orban eingeführte «Grundgesetz» ersetzen soll. Er warf Orban vor, dieses Gesetzeswerk völlig auf die Machtbedürfnisse seiner Partei zugeschnitten zu haben.

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    Kommentare

    User #3706 (nicht angemeldet)

    Kaum ist Orban weg bedient sich sein Nachfolger derselben Mittel...

    User #2538 (nicht angemeldet)

    Quo vadis Ungarn .

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