Wer in Deutschland mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss eine Mund-Nasen-Maske tragen. Ausnahmen gibt es bei gesundheitlichen Einschränkungen. Die Bundespolizei warnt jedoch davor, sich einfach ein Attest selbst auszufüllen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. Ein selbstausgefülltes Online-Attest befreit Bürger nicht von dieser Pflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer Maske vorgeschrieben. Ein selbstausgefülltes Online-Attest befreit Bürger nicht von dieser Pflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbstausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen.
Ad

Immer wieder legten Menschen bei Verstössen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster mit.

Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BahnBundespolizeiArzt