Weil es Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit gibt, hält die EU-Kommission bereits jetzt Geld für Polen zurück. Nun will das polnische Verfassungsgericht entscheiden, ob nationales Recht Vorrang hat.
Die Flaggen der Europäischen Union und von Polen wehen am deutsch-polnischen Grenzübergang in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Die Flaggen der Europäischen Union und von Polen wehen am deutsch-polnischen Grenzübergang in Frankfurt (Oder). Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kann europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht stehen? Mit dieser Frage will sich am Donnerstag das Verfassungsgericht in Warschau befassen.

Konkret geht es darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Die Entscheidung über diese Frage hat das Gericht bereits mehrfach vertagt. Zuletzt war die Sitzung am vergangenen Mittwoch unterbrochen worden. Zur Begründung hiess es, es seien neue Aspekte vorgebracht worden; das Gericht brauche Zeit, um Fragen dazu zu formulieren.

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht ausser Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstossen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. Die EU-Kommission hält derzeit auch milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück, weil es Bedenken gibt, ob das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eingehalten wird. Der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis sagte kürzlich, auch die offene Frage der Vorrangigkeit des EU-Rechts spiele dabei eine Rolle.

Polens Regierung kam auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelegen, das sie in ihrem Sinne deutet. Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt. Die Verfassungsrichter argumentierten, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismässig seien. Dies ist inzwischen geschehen, wie das Gericht in einem Beschluss Ende April feststellte. Im Streit um das Urteil gab die EU-Kommission im Juni die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bekannt.

Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht infrage gestellt. Karlsruhe behält sich lediglich in bestimmten, sehr seltenen Fällen die Letztkontrolle vor.

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