Berufung im Missbrauchsprozess um Priester zurückgenommen

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Deutschland,

Ein katholischer Geistlicher wird intim mit einer zwölfjährigen Ministrantin. Das Gericht verurteilt den Mann zu einer Bewährungsstrafe - diese gilt jetzt.

Der Angeklagte sitzt in einem Saal des Landgerichts Schweinfurt. Foto: Nicolas Armer/dpa
Der Angeklagte sitzt in einem Saal des Landgerichts Schweinfurt. Foto: Nicolas Armer/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Berufungsprozess um den sexuellen Missbrauch einer Ministrantin durch einen Priester haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Berufung zurückgenommen.

Das erklärten beide am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt.

Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen vom vergangenen August rechtskräftig. (Az. 8 Js 1298/19)

Damals war der Pfarrer wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht setzte die Strafe zu drei Jahren Bewährung aus. Zudem muss der 43 Jahre alte Deutsche 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen war um das Jahr 2010 mit der damals Zwölfjährigen intim. Dies sei einvernehmlich geschehen, sagte das Opfer mehrmals vor Gericht, das dies in seinem Urteil bestätigte. Weil das Mädchen damals aber unter 14 war, verurteilte das Amtsgericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Es kommt dabei nicht auf die Frage einer möglichen Einvernehmlichkeit an.

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen war um das Jahr 2010 mit der damals Zwölfjährigen intim. Dies sei einvernehmlich geschehen, sagte das Opfer mehrmals vor Gericht, das dies in seinem Urteil bestätigte. Weil das Mädchen damals aber unter 14 war, verurteilte das Amtsgericht den Mann wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Es kommt dabei nicht auf die Frage einer möglichen Einvernehmlichkeit an.

(HINWEIS: Es handelt sich um die Berichtigung einer Meldung vom 18. Februar 2021. Der Paragraf 176 StGB wird hier erläutert - eine mögliche Einvernehmlichkeit ist unerheblich.)

(HINWEIS: Es handelt sich um die Berichtigung einer Meldung vom 18. Februar 2021. Der Paragraf 176 StGB wird hier erläutert - eine mögliche Einvernehmlichkeit ist unerheblich.)

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