Pfändungsschutz beim «P-Konto» ausgeweitet

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Deutschland,

Geld auf einem P-Konto kann bis zu einem Betrag 1200 Euro nicht gepfändet werden. Nach einem Bundestagsbeschluss sollen Betroffene nun die Möglichkeit bekommen, eine höhere Summe anzusparen.

Der Bundestag räumt P-Konto-Besitzern ein grösseres pfändungsfreies Guthaben ein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Bundestag räumt P-Konto-Besitzern ein grösseres pfändungsfreies Guthaben ein. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten P-Konto erweitert.

Mit der nun vereinbarten Reform wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert.

Dadurch sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen. Seit zehn Jahren können Bankkunden ihr Girokonto in ein umwandeln.

Auf dem «P-Konto» darf ein Guthaben von monatlich knapp 1200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden, damit auch überschuldete Verbraucher die Möglichkeit haben, Zahlungen abzuwickeln oder Bargeld abzuheben.

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