Festival-Ärger: Wann gibt's Geld fürs Ticket zurück?

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    Rund 400.000 Besucherinnen und Besucher des Tomorrowland hoffen auf Entwarnung: Kann das Festival wie geplant stattfinden – und was, wenn nicht?

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    Die Rückgabe oder Erstattung von Festival-Tickets richtet sich nach dem Ausmass der Einschränkungen. - dpa

    Kurz vor dem Start eines der grössten Elektrofestivals der Welt ist dessen Hauptbühne abgebrannt. Die Tomorrowland-Veranstalter im belgischen Boom wollen sich davon aber nicht aufhalten lassen. Eigenen Angaben zufolge arbeiten sie an Lösungen, die den Acts ihre Auftritte ermöglichen sollen. Während der Campingplatz für Besucherinnen und Besucher bereits geöffnet ist, fragt sich manch einer vielleicht: Welche Rechte habe ich jetzt in Bezug auf mein Ticket?

    «Tendenziell lässt sich sagen, dass ein vollständiger Rücktritt beziehungsweise eine Rückgabe der Tickets wohl nicht möglich ist, sofern das Festival ansonsten so stattfindet wie geplant», sagt Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Ob Besucherinnen und Besucher zumindest einen Anspruch auf Teilerstattung ihrer gezahlten Ticketgebühr haben, lasse sich vorab ebenfalls nicht beantworten. Denn das dürfte unter anderem davon abhängen, ob tatsächlich alle geplanten Acts auftreten.

    «Wenn es doch weitere Einschränkungen geben sollte, haben die Besucher zunächst die Möglichkeit, sich an den Veranstalter zu wenden und zu reklamieren», rät Wahl. Dass der Veranstalter aus Kulanz selbst eine Kompensation anbietet, sei aber auch nicht ausgeschlossen.

    Festival-Onlinetool hilft bei der rechtlichen Einschätzung

    Besucherinnen und Besucher eines Festivals, die sich in solchen oder anderen Fällen unsicher über ihre Rechte sind, können für eine erste Einschätzung ein Onlinetool der Verbraucherzentralen NRW und Bayern nutzen. Wer dort eingibt, um welchen Problemfall es sich handelt – zum Beispiel ein abgesagtes oder abgebrochenes Festival – kann sich gleich einen Musterbrief erstellen lassen, der für die Rechtsdurchsetzung an den Veranstalter geschickt werden kann. Denn dieser ist grundsätzlich Vertragspartner von Ticketinhabern, nicht Bands, Vorverkaufsstellen oder Onlinehändler.

    Kommentare

    User #1199 (nicht angemeldet)

    Falls jemand meint jemals Geld zurück zu bekommen, ist er wohl nicht von dieser Welt. Die Organisatoren hatten auch ihre Arbeit und wollen auch bezahlt werden und das nicht zu knapp.

    User #1263 (nicht angemeldet)

    umweltbewusst ist niemand. Überall dieser Lärm

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