In Deutschland geht am Montag das Organspende-Register an den Start. Die Stiftung Patientenschutz übt harsche Kritik am derzeitigen Stand des Systems.
Mediziner bei Operation
In der Schweiz dürfte das geplante Organspender-Register nicht vor Mitte 2026 zur Verfügung stehen. (Archivbild) - sda - Keystone/MARTIAL TREZZINI

In Deutschland hat die Stiftung Patientenschutz den für Montag geplanten Start des Organspende-Registers als «halbherzig» kritisiert. «Bund und Länder verhindern eine bürgernahe Abgabe der digitalen Erklärung zur Organspende», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Willensbekundung vor Ort nicht möglich

«Das vereitelt die Erfolgsaussichten, schwerstkranken Menschen zu helfen», sagte Brysch am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP. Kein Passamt in Deutschland verfüge über ein datenschutzsicheres Terminal; Bürgerinnen und Bürger hätten somit nicht die Möglichkeit, ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende direkt vor Ort in das Register einzutragen.

Die Anbindung der Pass- und Ausweisstellen habe «noch nicht einmal begonnen», kritisierte Brysch. Die Menschen könnten ihre Eintragung in das Organspende-Register nur selbst digital hinterlegen. Zwar blieben die bisherigen einfachen Wege der Willensbekundung – der Vermerk in der Patientenverfügung und der Papierausweis – bestehen.

«Internet-Unerfahrene sind jedoch von dem zusätzlichen digitalen Angebot ausgeschlossen.» Brysch forderte Bund und Länder auf, «innerhalb eines Jahres für die Anbindung an die Passämter zu sorgen».

Schrittweise Einführung von zentralem Register

Ab Montag können potenzielle Organspenderinnen und Organspender ihre Spendenbereitschaft in einem zentralen Register hinterlegen. Die Einführung erfolgt schrittweise: Zunächst ist es möglich, eine Erklärung für oder gegen die Organspende mit Hilfe eines Ausweisdokuments mit elektronischem Identitätsnachweis (eID-Funktion) zu hinterlegen.

Ab Juli soll die Registrierung auch mittels einer Gesundheits-ID möglich sein, welche die Versicherten von ihrer Krankenkasse bekommen. Dann sollen auch die Krankenhäuser in der Lage sein, die Erklärungen abzurufen.

Das deutsche Parlament hatte Anfang 2020 die sogenannte Entscheidungslösung beschlossen, bei der die Bürger freiwillig ihre Entscheidung im digitalen Register dokumentieren sollen.

Das sogenannte Widerspruchsmodell, für das auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach war, hatte keine Mehrheit gefunden. Bei diesem Modell hätten alle Menschen als möglicher Organspender gelten sollen, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hätten.

Schweiz setzt auf Widerspruchslösung

In der Schweiz dürfte das geplante Organspender-Register nicht vor Mitte 2026 zur Verfügung stehen. Seine Einführung hängt von der neuen E-ID ab.

Im Mai 2022 hatte das Schweizer Stimmvolk – im Gegensatz zu Deutschland – die Einführung der erweiterten Widerspruchslösung für Organspenden gutgeheissen. Damit gilt künftig jeder und jede grundsätzlich als Spender oder Spenderin. Wer keine Organe spenden will, muss dies künftig in ein zentrales Register eintragen.

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