Touris baden im Canal Grande – saftige Busse und Stadtverweis
Zwei Touristen in Venedig wurden beim Baden im Canal Grande erwischt. Sie haben einen temporären Stadtverweis und eine saftige Busse kassiert.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Touris gehen im Canal Grande in Venedig baden.
- Sie haben einen temporären Stadtverweis und eine saftige Busse erhalten.
Dieses Paar hat sich seine Ferien in Venedig wohl anders vorgestellt. Neben Ferien-Selfies und Souvenirs nehmen die beiden nämlich auch eine saftige Busse mit nach Hause.
Sie wurden von der Polizei festgenommen, weil sie im berühmten Canal Grande schwimmen gegangen sind.
Es handelt sich dabei um einen 35-jährigen Briten und seine 25-jährige Freundin aus Rumänien. Sie wurden von Gondolieri – den traditionellen venezianischen Bootsführern – bei der Polizei gemeldet.
Die Strafe: Je 450 Euro und ein Stadtverweis für 48 Stunden. Dies berichtet unter anderem «TGCOM 24».
Wasser in Venedig dreckig
Die Sicherheitsbeauftragte von Venedig, Elisabetta Pesce, sagte in einer von den Stadtbehörden veröffentlichten Erklärung: «Ich danke den Gondolieri für ihre Zusammenarbeit und rechtzeitige Meldung.»
Venedig müsse vor jenen beschützt werden, die es missachten.
Das Schwimmen in den Kanälen von Venedig ist aus verschiedenen Gründen verboten. Darunter der intensive Bootsverkehr und das dreckige Wasser.
2025 schon zehn Ausweisungen wegen Kanal-Schwimmen
Gianni Franzoi von der örtlichen Polizei erklärte gegenüber dem Sender «CNN»: «Seit Beginn des Jahres haben wir insgesamt 1136 Ausweisungsbefehle wegen Verunstaltung und unzivilisiertem Verhalten ausgestellt.»
Etwa zehn dieser Ausweisungen seien aufgrund des Schwimmens im Kanal erfolgt. Schlechtes Benehmen der Besucher sei eine der Folgen des Übertourismus. Solche Vorfälle nähmen zu.
Venedig hat schon mehrere Massnahmen in Gang gesetzt, um dem Übertourismus-Phänomen zu begegnen.
Tagesausflügler müssen an Sommerwochenenden und während stark frequentierter Zeiten im Jahr eine Eintrittsgebühr von 10 Euro (rund 9.30 Franken) zahlen.
Eine weitere Regel: Von Reiseführern begleitete Besuchergruppen dürfen nicht mehr als 25 Personen umfassen. Auch die Verwendung von Lautsprechern ist verboten.