Vertragsstrafen werden in Restaurants gängiger. Meist handelt es sich um eine No-Show-Gebühr, die Umsatzverlusten entgegenwirken soll. Völlig legal.
No-Show-Gebühr
Restaurants verlangen von ihren Gästen häufiger No-Show-Gebühren. - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Restaurants verlangen No-Show-Gebühren.
  • Gäste, die für Tischreservierungen einfach nicht auftauchen, müssen eine Strafe zahlen.
  • Erlaubt ist dies, wenn Restaurants vorher klar darauf hingewiesen haben.
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In städtischen Gebieten kann es eine richtige Herausforderung sein, einen Restauranttisch zu reservieren. Oft sind Lokale voll ausgebucht. Oder haben feste Buchungszeiten. Einige verzichten sogar ganz auf Reservierungen und lassen Gäste Schlange stehen.

Nun haben einige begonnen, eine Gebühr von Gästen zu verlangen, die ihre Reservierung nicht einhalten. Die Luxus-Beiz «Alois von Dallmayr» in München zum Beispiel. Bekannt für seine exquisiten Menüs, ist es ein Glücksspiel, in diesem Restaurant einen Tisch zu ergattern. Eine Strafgebühr für No-Shows (Deutsch: Nicht-Auftaucher) soll helfen.

Nehmen Gäste ihre Reservierung nicht wahr, müssen sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Eine Stornierung bis 24 Stunden vor der Reservierung ist kostenlos. Jede spätere Stornierung hat eine Gebühr von 185 bis 285 Euro (180.80 bis 278.45 Franken) pro Person zur Folge. So heisst es in der Reservierungsbestätigung.

Abhängig ist die Gebühr davon, ob der Tisch für mittags oder abends ist.

Strafgebühren auch bei anderen Lokalen

Das «Alois von Dallmayr» ist mit dieser Aktion aber nicht allein. Auch das Szenelokal «Das Maria» im Herzen Münchens erhebt solche Gebühren. Allerdings fallen sie hier deutlich geringer aus. Dort müssen Gäste gerade mal 35 Euro (34.20 Franken) zahlen, wenn sie nicht erscheinen – dem durchschnittlichen Umsatzverlust des Lokals.

Gourmet-Restaurant.
Mehr und mehr Restaurants haben begonnen, eine Gebühr von Gästen zu verlangen, die ihre Reservierung nicht einhalten.
«Alois von Dallmayr».
In München zum Beispiel das «Alois von Dallmayr». Hier zahlen No-Shows bis zu 285 Euro Strafe. (Symbolbild)
Nach Umsatzverlust berechnet.
Die Gebühren werden meist nach dem durchschnittlichen Umsatzverlust der Lokale berechnet.
Szenelokal «Das Maria».
So entspricht die Strafe beim Szenelokal «Das Maria» im Herzen Münchens nur 35 Euro. (Symbolbild)
No-Show-Gebühr.
Die No-Show-Gebühren der Restaurants werden meist pro Person berechnet und auf verschiedenste Weise abgebucht.

Gegenüber «Focus» sagt deren Inhaberin, dass man davor mit einem «immer grösser werdenden Anteil von No-Show-Gästen» zu kämpfen hatte. Etwa ein Drittel der Gäste, die im Restaurant reserviert hätten, sei nicht gekommen.

Auch Schweizer Wirte kennen No-Show-Gebühr

Auch in der Schweiz wollen Restaurants den No-Shows ein Ende setzen. Bei einer Onlinereservierung für die «Truube» in Gais AR wird man auf der Webseite informiert: «Bei Absage weniger als einen Tag vorher oder bei Nichterscheinen wird der Kostenanteil von 100 Franken pro Person verrechnet.» Diesen Hinweis muss man bestätigen, ansonsten gibt es keine Reservation.

Wirt Thomas Manser erklärte: «Wir wollen das grundsätzlich nicht machen, aber wir sind einfach dazu gezwungen worden.» Die Rechnung wird laut ihm meistens anstandslos bezahlt.

Im Basler «Volkshaus» wurde eine Kreditkartengarantie eingeführt. «Wir ziehen pro Person, die nicht erscheint, 75 Franken ein», sagte der General Manager Martin Reinsahen. Solche Strafgebühren sind rechtens, wenn ein Restaurant den Tisch nicht innerhalb einer halben Stunde problemlos anderweitig vergeben kann.

Finden Sie Gebühren für nicht wahrgenommene Beizreservierungen gerechtfertigt?

Es ist also immer ratsam, einem Restaurant rechtzeitig Bescheid zu geben, sollte man seine Reservierung nicht einhalten können. Aber: Restaurants dürfen eine No-Show-Gebühr auch nur dann erheben, wenn sie ihre Gäste vorher klar darauf hingewiesen haben. Achten Sie daher auf die Klausel auf der Buchungsseite oder in E-Mail-Bestätigungen.

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