Nicht-EU-Erzeugnisse mehr mit Pflanzenschutzmitteln belastet

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Deutschland,

Wer konventionelles Obst und Gemüse kauft, muss mit Spuren von Pflanzenschutzmitteln rechnen. Allerdings dürfen die Rückstände einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Bei Lebensmitteln, die nicht aus der EU stammen, ist das nicht immer Fall.

Bei Bohnen mit Hülsen, Reis und Grünkohl aus Nicht-EU-Ländern wird der Grenzwert für Pestizide besonders häufig überschritten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa
Bei Bohnen mit Hülsen, Reis und Grünkohl aus Nicht-EU-Ländern wird der Grenzwert für Pestizide besonders häufig überschritten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Importierte Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten überschreiten besonders häufig Grenzwerte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.

Im Jahr 2018 lagen 8,8 Prozent der untersuchten Proben über dem sogenannten Rückstandshöchstgehalt, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilte. Tendenziell nehme die Zahl der Überschreitungen bei Lebensmitteln aus Nicht-EU-Staaten seit 2015 zu. Bei Erzeugnissen aus Deutschland war der Grenzwert 2018 nur in 1,3 Prozent der Fälle überschritten.

Der Blick auf einzelne Gemüse und Früchte zeigt: Bei Äpfeln, Karotten, Kartoffeln, Erdbeeren und Spargel stellten die Behörden kaum oder gar keine Überschreitungen fest. Besonders häufig wurde der Grenzwert bei Bohnen mit Hülsen, Reis und Grünkohl überschritten. Insgesamt wurden 2018 laut BVL 19 611 Proben in den Laboren der Bundesländer auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.

Das BVL weisst darauf hin, dass eine Überschreitung des Höchstgehalts nicht gleichbedeutend mit einer Gesundheitsgefahr für die Verbraucher sei. Rückstandshöchstgehalte liegen demnach nie über dem gesundheitlich relevanten Grenzwert, sondern sind meist deutlich niedriger. Bei Überschreitung des Rückstandshöchstgehaltes in einem Lebensmittel kann der Handel mit diesem versagt werden, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefährdung besteht.

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