Deutschland: Anklage gegen Ex-RBB-Intendantin Schlesinger

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Nach langen Ermittlungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen die frühere Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, und drei weitere ehemalige leitende Mitarbeiter erhoben.

ARCHIV - Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB (Archivbild). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
ARCHIV - Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB (Archivbild). Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa - Keystone/dpa/Bernd von Jutrczenka

Die Behörde wirft ihr im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal unter anderem Untreue vor, wie es in einer Mitteilung hiess. Im Jahr 2022 waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Spitze des öffentlich-rechtlichen Senders aufgekommen.

Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Schlesinger wurde fristlos entlassen, die Geschäftsleitung ausgewechselt. Der ARD-Sender kämpft heute noch mit den Folgen, die Aufarbeitung ist bislang nicht abgeschlossen.

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. «Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschliesslich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften», teilte ihr Anwalt Oliver Sahan der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im August 2022 bekanntgegeben, dass sie von Amts wegen ermittelt. Sie wirft Schlesinger und den drei weiteren Beschuldigten vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 in unterschiedlicher Beteiligung das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Sie hätten «in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt».

Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge geht es bei den Vorwürfen im Kern um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Ausserdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmässigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Der Sender-Skandal hatte den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk Deutschlands stark erschüttert. Damals entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge, die Haushalte und Firmen zahlen. Viele fragten sich, ob die Kontrolle der Medienhäuser ausreichend ist. Die Bundesländer schärften Regelwerke in Staatsverträgen.

Seit der Entlassung Schlesingers streiten die 64-Jährige und der RBB schon länger um viel Geld. In einem Zivilverfahren erheben sie gegenseitig Ansprüche.

Schlesinger verlangt vom ARD-Haus die Zahlung eines sogenannten Ruhegeldes. Der RBB will dieses nicht zahlen und wirft Schlesinger Pflichtverletzungen vor. Der Sender fordert, dass die Ex-Intendantin Geld zurückzahlt. Die Forderungen summierten sich laut Gericht zuletzt auf 1,78 Millionen Euro (etwa 1,67 Millionen Franken).

Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert ist, sprach das Landgericht Mitte in der deutschen Hauptstadt im Juli 2025 sein Urteil. Dabei erzielte Schlesinger einen Teilerfolg – aber auch der RBB setzte sich in zwei Punkten durch. Beide Seiten akzeptierten die Entscheidung nicht und legten in der nächsthöheren Instanz Berufung ein. Vor dem Kammergericht Berlin geht es daher erneut um alle Punkte. Wann dort verhandelt wird, ist noch offen.

Zudem gab es mehrere Prozesse vor Arbeitsrichtern mit entlassenen RBB-Führungskräften. In mehreren Fällen wurde ein aussergerichtlicher Vergleich geschlossen.

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Kommentare

User #5923 (nicht angemeldet)

Selbst Bedienungs Saftladen selber Schuld 😂

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