Neuneinhalb Jahre Haft in Prozess um Messerangriff von Chemnitz

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Deutschland,

Ein Jahr nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 35-Jährigen in Chemnitz ist der Angeklagte Alaa S. zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Tatverdächtiger Alaa S. im Gerichtssaal
Tatverdächtiger Alaa S. im Gerichtssaal - dpa/dpa/picture-alliance

Das Wichtigste in Kürze

  • Verteidigung von angeklagtem Syrer legt Revision ein.

Es gebe «keinen Zweifel», dass der Angeklagte mehrfach mit einem Messer auf das Opfer Daniel H. eingestochen und einen weiteren Mann verletzt habe, sagte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Dresden. Die Verteidigung legte umgehend Revision ein.

Das Chemnitzer Landgericht, das aus Sicherheitsgründen im Oberlandesgericht Dresden verhandelte, sprach S. des Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richter folgten damit weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts, der zehn Jahre Haft beantragt hatte. Die Nebenklage, die das verletzte Opfer sowie die Mutter und Schwester von H. vertrat, hatte auf elf Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Die Verteidigung forderte hingegen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Nach Auffassung der Richter war der Tat Ende August vergangenen Jahres am Rande des Stadtfests ein Streit zwischen dem nach wie vor flüchtigen Komplizen von S. und dem späteren Opfer vorausgegangen. S. sei hinzugeeilt, habe H. im Nacken gepackt, mit dem Knie in den Bauch getreten und mit einem Messer mehrfach auf dessen Oberkörper eingestochen. Der 35-Jährige starb noch am Tatort.

Die Gewalttat löste in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen aus, die bundesweit für Schlagzeilen sorgten. Auch die AfD und die Pegida-Bewegung versuchten, den Fall für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen.

Die Vorsitzende Richterin wies die Darstellung der Verteidigung zurück, wonach die Beweislage unzureichend und die Zeugenaussagen widersprüchlich gewesen seien. Es gebe «keine Bedenken gegen die Glaubhaftigkeit» der Zeugenaussagen, die sich «wie ein Puzzle» zusammenfügten, sagte Herberger. Und obwohl etwa keine DNA-Spuren des Angeklagten an der Kleidung von H. gefunden worden seien, gebe es «keinen Zweifel einer Schuld».

Zudem betonte die Richterin, die Taten hätten «kein politisches Motiv» gehabt. Sie seien «weder politisch noch medial aufzuklären».

Nach Auffassung der Verteidigung stand der Prozess hingegen von politischer Seite unter Druck. «Man brauchte ja irgendeinen Schuldigen, damit in Chemnitz Ruhe herrscht», sagte Ricarda Lang, Anwältin des Angeklagten, in ihrem Schlussvortrag. Das Gericht sei «nicht unbeeinflusst von den politischen Verhältnissen in Chemnitz». Die Verteidigung legte nach dem Urteil umgehen Revision ein.

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