Neue Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die EU hat einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unternommen. Nun gibt es eine Bargeldobergrenze.

In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze. Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag in Brüssel eine Grenze von 10'000 Euro für Bargeldzahlungen sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Ausnahmen für Privattransaktionen bei geplanter Bargeldobergrenze
Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten – allerdings nicht für Transaktionen unter zwei Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Die nationalen Regierungen können den Angaben nach auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.
Im Nachbarland Deutschland gibt es bislang keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10'000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren.
Die neuen Vorschriften geben ausserdem den Finanzermittlungsstellen – in Deutschland etwa beim Zoll angesiedelt – mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.
Erweiterung der Überwachung auf Luxusgüter- und Krypto-Anbieter
Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifussballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.
Um die Regeln in der EU zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die «Anti-Money Laundering Authority» (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.
Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.