In einer umstrittenen Entscheidung hat Polens Verfassungsgericht dem nationalen Recht Vorrang vor EU-Recht gegeben. In vielen Städten sind Proteste geplant.
In vielen Grossstädten Polens sind für heute Proteste angekündigt. Foto: Czarek Sokolowski/AP/dpa
In vielen Grossstädten Polens sind für heute Proteste angekündigt. Foto: Czarek Sokolowski/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts in Polen sind heute (18.00 Uhr) in Warschau und mehreren anderen Grossstädten Proteste geplant.

Polens Verfassungsgericht hatte am Donnerstag geurteilt, dass bestimmte Elemente des EU-Rechts gegen die polnische Verfassung verstossen. Damit gab es nationalem Recht den Vorrang vor EU-Recht. Diese Entscheidung heizt den Konflikt zwischen der EU-Kommission und Warschau um die Reform des polnischen Justizsystems weiter an.

Zu den Protesten aufgerufen hat der EU-Ratspräsident und polnische Oppositionsführer Donald Tusk. Er wirft der nationalkonservativen Regierungspartei PiS vor, das Land aus der EU führen zu wollen. Tusk ist kommissarischer Vorsitzender von Polens grösster Oppositionspartei, der liberalkonservativen Bürgerplattform.

Demonstrationen sind unter anderem in Posen, Danzig, Krakau, Kattowitz und Bialystok geplant.

Tusk sagte dem Radiosender Tok.fm gestern, er habe die Führung der oppositionellen Linken und der Bauernpartei PSL sowie den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten Szymon Holownia von der Bewegung Polska 2050 ebenfalls um Unterstützung für die Proteste gebeten.

Holownia sagte dem Sender RMF FM, er sei «zutiefst beunruhigt» über das Urteil. «Man muss sich mit denjenigen treffen, die finden, dass in Polen in der vergangenen Woche etwas Schlimmes passiert ist.»

Laut einer aktuellen Umfrage sehen gut 88 Prozent der Polen die Mitgliedschaft ihres Landes in der Staatengemeinschaft positiv, nur gut 9 Prozent bewerten sie negativ.

Polens nationalkonservative PiS-Regierung baut das Justizwesen seit Jahren um. Kritiker werfen ihr vor, Richter unter Druck zu setzen. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht.

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